Mautpost aus dem Urlaub: Erst prüfen, dann zahlen
- Erkennungs- oder Zuordnungsfehler bei der Kennzeichenerfassung sind laut ACE möglich. So kann es passieren, dass man an der Mautstelle fälschlich als «nicht bezahlt» registriert wird.
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Mautpost aus dem Urlaub. Eine Mautforderung aus dem Ausland sollte erst geprüft und dann fristgerecht bezahlt oder schriftlich bestritten werden, damit aus einer offenen Gebühr keine zusätzlichen Kosten werden.
Nach dem Urlaub kann Post von ausländischen Mautbetreibern auch Wochen, Monate oder sogar Jahre später eintreffen. Der Auto Club Europa rät, solche Schreiben weder vorschnell zu bezahlen noch zu ignorieren.
Gerade bei schrankenlosen Mautsystemen kann eine Zahlung leicht übersehen werden. Manchmal fehlt eine klassische Zahlstelle, manchmal ist die Beschilderung je nach Land ungewohnt. Auch Fehler bei der Kennzeichenerfassung sind möglich, etwa bei Ortskürzeln mit Umlauten.
Forderung passt nur, wenn Strecke und Daten stimmen
Eine Mautnachforderung ist nicht schon deshalb zweifelhaft, weil sie spät eintrifft oder von einem privaten Inkassodienstleister verschickt wird. Straßenbetreiber können offene Gebühren nach der Rückkehr in Deutschland geltend machen.
Entscheidend ist der Abgleich mit der tatsächlichen Reise. Vor einer Zahlung sollten die Angaben im Schreiben zur Fahrt passen:
- Fahrzeug und Kennzeichen
- Datum und Uhrzeit der angeblichen Durchfahrt
- Land, Strecke und Mautabschnitt
- Höhe der ursprünglichen Maut
- zusätzliche Bearbeitungs- oder Inkassokosten
Stimmen die Angaben und wurde die Maut noch nicht bezahlt, ist eine fristgerechte Zahlung meist der einfachste Weg, weitere Kosten zu vermeiden. Eine Forderung wegen nicht bezahlter Maut ist allerdings nicht automatisch ein Bußgeld. Je nach Reiseland können aber zusätzliche Gebühren oder behördliche Sanktionen hinzukommen.
Bei einem behördlichen Bußgeld gelten eigene Regeln für Zustellung, Einspruch und mögliche Vollstreckung. In strittigen Fällen empfiehlt der ACE, rechtliche Beratung einzuholen.
Bei Zweifeln schriftlich reagieren und Belege kopieren
Auch bei Unstimmigkeiten ist Schweigen riskant. Verspätete oder ausbleibende Zahlungen können laut ACE unter Umständen «erhebliche Mehrkosten» verursachen. Sinnvoll ist deshalb eine schriftliche Antwort innerhalb der genannten Frist, möglichst mit Nachweisen.
Als Belege kommen je nach Fall infrage:
- Konto- oder Kreditkartenabrechnungen bei bereits gezahlter Maut
- Quittungen oder Zahlungsbestätigungen
- Nachweise aus einem elektronischen Mautkonto
- Mietwagenunterlagen bei abweichender Route
- Hotel-, Tankstellen- oder sonstige Rechnungen entlang der tatsächlichen Reiseroute
- Kaufverträge oder Verkaufsnachweise, wenn das Auto damals nicht im eigenen Besitz war
Originalunterlagen sollten nicht verschickt werden. Für die Klärung reichen Kopien, damit wichtige Nachweise erhalten bleiben.
Gefälschte Zahlungslinks sind ein Warnzeichen
Neben unberechtigten Forderungen echter Betreiber können auch gefälschte Zahlungsaufforderungen im Briefkasten landen. Misstrauen ist angebracht, wenn wichtige Angaben fehlen, Kontaktmöglichkeiten nicht plausibel wirken oder hohe Zusatzkosten ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung verlangt werden.
Aus einem seriösen Schreiben sollten Absender, Betreiber der Mautstrecke, ursprüngliche Gebühr und zusätzliche Kosten nachvollziehbar hervorgehen. Bei Unklarheiten kann eine Aufstellung des geforderten Betrags und der zugrunde liegende Mautvorgang verlangt werden.
Besondere Vorsicht gilt bei direkten Zahlungslinks. «In der Regel werden von autorisierten Stellen keine direkten Zahlungslinks versendet, vielmehr erfolgt die Online-Zahlung über offizielle Nutzerkonten», warnt der ACE. Bei hohen Beträgen, unklaren Inkassokosten oder weiter strittigen Forderungen ist juristische Hilfe die sicherere Einordnung. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |