Marmelade im Supermarkt: Neue Regel erlaubt endlich den Namen

Marmelade für alle: Ab Sommer 2026 dürfen alle Fruchtaufstriche, egal ob aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen, offiziell als Marmelade bezeichnet werden. | Foto: dpa
  • Marmelade für alle: Ab Sommer 2026 dürfen alle Fruchtaufstriche, egal ob aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen, offiziell als Marmelade bezeichnet werden.
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Marmelade-Bezeichnung. Erdbeer‑, Himbeer‑ oder Aprikosenaufstriche dürfen im Supermarkt künftig offiziell „Marmelade“ heißen. Damit verschwindet eine alte EU-Regel, die viele Produkte bisher zu „Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ machte – obwohl im Alltag meist von Marmelade gesprochen wird.

Im Handel galt lange eine strenge Definition. Der Begriff „Marmelade“ war nur für Aufstriche aus Zitrusfrüchten erlaubt. Produkte aus Erdbeeren, Kirschen oder Aprikosen mussten deshalb als „Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ verkauft werden. Das ändert sich mit einer neuen Regelung, auf die das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hinweist. Künftig dürfen grundsätzlich alle süßen Fruchtaufstriche als „Marmelade“ bezeichnet werden.

Neue Regel gilt ab Mitte Juni für frisch produzierte Gläser

Spätestens ab Sonntag, 14. Juni, müssen neu produzierte Produkte nach den geänderten Vorgaben gekennzeichnet sein. Bestände, die vorher hergestellt wurden, dürfen weiterhin mit der bisherigen Bezeichnung verkauft werden. Mit der Anpassung wird auch die Bezeichnung für Zitrusfrüchte klarer gefasst. Produkte aus Orangen oder anderen Zitrusfrüchten tragen künftig die genauere Bezeichnung „Zitrusmarmelade“.

Der Hintergrund ist eine Änderung der sogenannten EU‑Frühstücksrichtlinie. Jahrzehntelang hatte sie den Begriff „Marmelade“ ausschließlich für Zitrusfrüchte reserviert. Im Alltag spielte diese Unterscheidung kaum eine Rolle. Ein Brot mit „Konfitüre“ wurde im Sprachgebrauch meist trotzdem Marmeladenbrot genannt.

Auch strengere Angaben zu Früchten im Glas

Neben der Namensregel ändern sich auch einige Kennzeichnungsvorgaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Mindestfruchtgehalt steigt von 350 auf 450 Gramm Früchte pro Kilogramm.
  • Bei Produkten mit der Bezeichnung „Extra“ erhöht sich der Mindestanteil von 450 auf 500 Gramm.
  • Bei Mischungen müssen die Herkunftsländer der verwendeten Früchte künftig in absteigender Reihenfolge angegeben werden.

Angestoßen wurde die Rückkehr des Begriffs unter anderem durch Großbritannien. Nach dem Brexit hatte die britische Regierung die Bezeichnung „Marmelade“ bereits wieder für verschiedene Fruchtaufstriche zugelassen. Am Frühstückstisch dürfte sich dadurch wenig ändern. Die gesetzliche Bezeichnung passt künftig aber stärker zu dem Wort, das im Alltag ohnehin für süße Fruchtaufstriche verwendet wird. dpa/red

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Autor:

Jens Vollmer aus Kaiserslautern

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