Lottogewinn und Steuern – das sollten Gewinner wissen
- Ein Gewinn im Lotto muss nicht versteuert werden
- Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-mag
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Lottogewinn. Im Jahr 2025 konnten sich in Deutschland ganze 164 Menschen über einen Lottogewinn von mindestens einer Million Euro freuen – statistisch brachte die staatliche Lotterie damit fast jeden zweiten Tag einen Neu-Millionär hervor.
Wer einmal das große Los zieht, stellt sich oft sofort die Frage: Muss man den Lottogewinn versteuern und möchte das Finanzamt ein Stück davon abhaben?
Die klare Antwort von Axel Weber von Westlotto in Münster, lautet:
Auf die Gewinne beim Lotto fallen grundsätzlich keine Steuern an "auch nicht nach Ablauf eines Jahres."
Wann trotzdem Abgaben fällig werden
Steuern spielen erst dann eine Rolle, wenn der Gewinn angelegt wird und dadurch Erträge entstehen – beispielsweise Zinsen oder Dividenden. In diesem Fall werden laut Weber Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
Die maximale steuerliche Belastung liegt dabei bei 27,99 Prozent.
Freibeträge:
- 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende
- 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare
Beispiel Immobilienkauf
Wer mit dem Lottojackpot eine Immobilie erwirbt, muss die Grunderwerbsteuer bezahlen. Weber stellt klar:
"Nicht der eigentliche Gewinn aus der Lotterie ist also zu versteuern, sondern nur das, was man daraus erwirtschaftet." [dpa]
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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