Lohn bleibt aus: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen
- Arbeitnehmer haben ein Recht auf pünktliche Zahlung des Gehalts.
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Gehalt nicht gezahlt. Bleibt der Lohn aus, gerät der Arbeitgeber meist automatisch in Verzug und Beschäftigte können unter anderem Verzugszinsen und Ersatz für entstandene Kosten verlangen. Gerade bei Miete, Lastschriften und laufenden Rechnungen ist wichtig zu wissen, wann Gehalt spätestens fällig ist.
"Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Gehalt gemäß § 614 des BGB spätestens am Ersten des Folgemonats zahlen", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung kann aber auch ein früherer Termin festgelegt sein, häufig schon zum 15. oder 20. des Monats.
Wer auf das Geld früher angewiesen ist, hat laut Bredereck mitunter Chancen auf eine vorgezogene Auszahlung. Gerade in kleineren Unternehmen seien Arbeitgeber dafür vorübergehend oft offen.
Bei verspäteter Zahlung können zusätzliche Ansprüche entstehen
Wird der vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, gerät der Arbeitgeber ohne Mahnung in Verzug. Dann stehen Arbeitnehmern die gesetzlichen Verzugszinsen zu.
Entstehen durch die verspätete Gehaltszahlung zusätzliche Kosten, etwa durch Rücklastschriften oder Mahngebühren, muss der Arbeitgeber diese Schäden ersetzen. Auch eine Klage gegen den Arbeitgeber kommt grundsätzlich in Betracht. Der Anwalt rät dazu aber meist erst dann, wenn ein Ende des Arbeitsverhältnisses bereits absehbar ist.
Bleibt das Gehalt über längere Zeit aus, sollte nach Einschätzung des Fachanwalts höchstens drei Monate weitergearbeitet werden. Wer länger ohne Lohn weiterarbeitet, riskiert bei einer späteren Insolvenz des Unternehmens, Vergütungsansprüche nicht mehr vollständig durchsetzen zu können. Für den Alltag bedeutet das vor allem, Zahlungsfristen im Vertrag genau zu prüfen und ausbleibende Gehaltszahlungen früh einzuordnen. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |