Lebensversicherung loswerden: Verbraucherzentrale warnt vor teuren Rückabwicklungs-Tricks

Vorsicht: Vertragsoptimierer werben im Netz und auf Social Media damit, die ungeliebte Lebens- oder Rentenversicherung lukrativ abzuwickeln. | Foto: dpa
  • Vorsicht: Vertragsoptimierer werben im Netz und auf Social Media damit, die ungeliebte Lebens- oder Rentenversicherung lukrativ abzuwickeln.
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Lebensversicherung kündigen. Wer eine ungeliebte Lebens- oder Rentenversicherung loswerden will, stößt im Internet schnell auf Anbieter, die eine lukrative Rückabwicklung versprechen. Doch solche Vertragsoptimierer bringen häufig weniger Geld als erwartet. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät deshalb zur Vorsicht.

Im Netz und in sozialen Medien werben sogenannte Rückabwickler mit Slogans wie «Lebensversicherung erfolgreich zurückfordern» oder «Bis zu 200 Prozent mehr aus Ihrem Vertrag holen». Das Versprechen lautet, dass Versicherte ihre Police mit deutlich höherer Auszahlung beenden können als bei einer normalen Kündigung.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dieser Vorteil jedoch häufig unrealistisch. «Der Erfolg ist ungewiss», sagt Verbraucherschützerin Sandra Klug. In vielen Fällen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einmal den Rückkaufswert, der bei einer eigenen Kündigung gezahlt würde.

Oft bleibt ein Teil der Auszahlung beim Dienstleister

Statt der vollen Summe bekämen Kundinnen und Kunden häufig nur etwa 75 bis 80 Prozent des Betrags. Der Rest gehe als Vergütung an den beauftragten Anbieter. Die Versprechen, im Vergleich zu einer Kündigung den eineinhalb- bis zweifachen Wert herauszuholen, seien laut Klug meist «heiße Luft».

Hinzu kommen mögliche Zusatzkosten, wenn der Versicherer einer Rückabwicklung nicht sofort zustimmt. Dann können unter anderem folgende Ausgaben entstehen:

  • Anwaltskosten
  • Kosten für versicherungsmathematische Gutachten
  • weitere Verfahrenskosten bei Verhandlungen mit dem Versicherer

Diese Kosten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel selbst tragen.

Widerspruch ist nur bei bestimmten Verträgen möglich

Grundsätzlich kann eine Rückabwicklung bei manchen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen funktionieren. Das gilt etwa dann, wenn Versicherte beim Vertragsabschluss nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale erklären Anbieter im Internet jedoch häufig nahezu jeden Vertrag für widerspruchsgeeignet. In der Praxis trifft das längst nicht auf alle Policen zu.

Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung beenden möchte, sollte deshalb genau prüfen, welche Auszahlung realistisch ist und welche Kosten durch externe Dienstleister entstehen können. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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