Konstantin Wecker: Gericht stoppt 26 Passagen in SZ-Artikel

Konstantin Wecker steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits um einen Zeitungsartikel. Das Landgericht Berlin II untersagte laut seinen Anwälten 26 Passagen. | Foto: Drobot Dean/stock.adobe.com
  • Konstantin Wecker steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits um einen Zeitungsartikel. Das Landgericht Berlin II untersagte laut seinen Anwälten 26 Passagen.
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Celebrity. Konstantin Wecker hat vor dem Landgericht Berlin II eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung erwirkt. Das Gericht untersagte dem Verlag und drei Redakteuren laut den Anwälten des Künstlers insgesamt 26 Passagen aus einem SZ-Artikel.

Es geht um den Beitrag „Weckers vergessene Frauen“, der am 29. Mai erschien. Nach Angaben der Kanzlei Höch Rechtsanwälte erließ das Landgericht Berlin II die Verfügung am 30. Juni, sie ist nicht rechtskräftig.

Konstantin Wecker: Worum es bei dem Verbot geht

Nach Darstellung der Anwälte betrifft das Verbot Passagen, in denen das Gericht einen erheblichen Eingriff in die engste Privatsphäre und die Intimsphäre Weckers sieht. In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht deutlich gemacht, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse diese Teile nicht decke.

Die Berichterstattung habe sich auf angebliche Verhaltensweisen Weckers vor vielen Jahren bezogen, teils lägen die behaupteten Ereignisse aus dem Intimleben bis zu 36 Jahre zurück. Die Anwälte betonen außerdem, die Süddeutsche Zeitung habe selbst nicht behauptet, dass Wecker irgendein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei.

Auch Weckers Gesundheit spielte in der Abwägung eine Rolle

In dem Verfahren kam nach Angaben der Kanzlei auch zur Sprache, dass Wecker mittlerweile sehr krank ist. „Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Herr Wecker mittlerweile sehr krank ist“, heißt es in der Mitteilung.

Für Wecker und seine Familie sei die Entscheidung „eine Genugtuung“ und ein Zeichen, „dass auch prominente Künstler nicht Freiwild für journalistische Auswüchse sind“, so Rechtsanwalt Dominik Höch. [red]

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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