Kita zu – muss ich frei nehmen? Was Eltern im Job wirklich dürfen

Heute leider geschlossen: Im Kitaalltag müssen Eltern oft improvisieren. (zu dpa: «Kita-Schließtag: Muss der Arbeitgeber mir Urlaub geben?») | Foto: dpa
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Kita-Schließtag. Wenn die Kita geschlossen ist, müssen Eltern die Betreuung selbst organisieren. Ein automatischer Anspruch auf Urlaub besteht dafür jedoch nicht. Ob freie Tage möglich sind, hängt vom Einzelfall und von Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab.

Fallen geplante Schließtage in der Kita an, gelten grundsätzlich die normalen Urlaubsregeln im Betrieb. Arbeitnehmer müssen Urlaub rechtzeitig beantragen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen in jedem Fall zu genehmigen. Wird der Antrag abgelehnt, muss das allerdings nachvollziehbar begründet werden.

Arbeitsrechtler Alexander Bredereck weist darauf hin, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Urlaub wegen Kita-Schließtagen gibt. Deshalb lohnt sich in vielen Fällen eine frühzeitige Abstimmung im Betrieb, etwa wenn Schließzeiten der Einrichtung schon länger bekannt sind.

Spontane Kita-Schließung erlaubt kurzfristige Lösungen

Schließt die Kita unerwartet, etwa wegen Personalausfall oder eines Notfalls, müssen Eltern kurzfristig reagieren. In der Praxis kommen mehrere Möglichkeiten infrage:

  • spontan Urlaub nehmen, sofern der Arbeitgeber zustimmt
  • Überstunden abbauen
  • im Homeoffice arbeiten
  • eine unbezahlte Freistellung vereinbaren

Findet sich zunächst keine Lösung und kann auch keine Betreuung organisiert werden, dürfen Beschäftigte unter bestimmten Umständen vorübergehend der Arbeit fernbleiben. Grundlage ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Vorschrift erlaubt eine Freistellung für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wenn jemand unverschuldet verhindert ist.

Arbeitsvertrag kann Anspruch einschränken

Der Anspruch aus § 616 kann allerdings im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen sein. Ist das der Fall und bleiben Beschäftigte dennoch ohne Absprache zu Hause, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Nach Einschätzung von Alexander Bredereck kommt es in solchen Situationen häufig zu einem Lohnausfall für die Zeit der Kinderbetreuung. Abmahnung oder Kündigung sind meist erst dann ein Thema, wenn keine ernsthaften Versuche unternommen wurden, eine Betreuung zu organisieren oder mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden.

Im Alltag zeigt sich daher. Bei Kita-Schließungen entscheidet meist eine pragmatische Absprache im Betrieb darüber, ob Eltern kurzfristig frei bekommen oder andere Lösungen möglich sind. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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