Kirchensteuer senken: Vier legale Wege, die Abgaben zu begrenzen
- Automatische Abzüge: Je nach Bundesland fließen 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ans Finanzamt. (zu dpa: «Kirchensteuer senken: Diese 4 Tipps helfen»)
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Kirchensteuer senken. Wer Monat für Monat die Entgeltabrechnung prüft, sieht dort einen festen Abzug für die Kirchensteuer und kann diese Belastung zumindest teilweise begrenzen. Je nach Bundesland werden acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg oder neun Prozent in allen übrigen Ländern von der Einkommensteuer als Kirchensteuer einbehalten.
Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro ergeben sich für alleinstehende Beschäftigte je nach Wohnort rund 542,60 Euro oder 611,55 Euro Kirchensteuer pro Jahr. Ein Kirchenaustritt würde diese Abgabe beenden. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern bestehen jedoch auch für Kirchenmitglieder legale Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder auszugleichen.
Gezahlte Kirchensteuer mindert die Steuerlast
Kirchensteuer kann in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Der Betrag steht auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird in der Anlage Sonderausgaben eingetragen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was je nach individueller Situation zu einer Erstattung führen kann.
Kappungsgrenzen schützen bei hohem Einkommen
In allen Bundesländern außer Bayern gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze für die Kirchensteuer. Sie greift bei sehr hohen Jahreseinkommen und begrenzt die Abgabe auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern liegt diese Grenze je nach Landeskirche und Bundesland zwischen 2,75 und 3,5 Prozent.
Ein Beispiel aus Berlin zeigt die Wirkung. Dort beträgt die Kappungsgrenze drei Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro würden rechnerisch 6.288 Euro Kirchensteuer anfallen. Da drei Prozent des Einkommens jedoch nur 6.000 Euro entsprechen, wird der höhere Betrag nicht fällig.
Nicht überall erfolgt diese Begrenzung automatisch. In Hessen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg muss die Kappung unter Vorlage des Steuerbescheids aktiv bei der zuständigen Landeskirche oder Diözese beantragt werden.
Außerordentliche Einnahmen lassen sich teilweise entlasten
Einmalige Einnahmen wie Abfindungen, Veräußerungsgewinne oder Entschädigungen können die Kirchensteuer deutlich erhöhen. Für solche außerordentlichen Einkünfte ist nachträglich ein Antrag auf teilweisen Erlass beim Kirchensteueramt möglich. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern können dadurch bis zu 50 Prozent der zusätzlich entstandenen Kirchensteuer erlassen werden.
Gemeinsame Veranlagung kann Austritte wirkungslos machen
Bei verheirateten Paaren mit gemeinsamer Steuererklärung führt ein Kirchenaustritt nur eines Partners nicht zwangsläufig zu einer geringeren Belastung. Zwar behält der Arbeitgeber des ausgetretenen Partners unterjährig keine Kirchensteuer mehr ein. In der Steuererklärung werden jedoch die Einkommen beider Ehepartner gemeinsam zur Berechnung herangezogen, was zu Nachzahlungen führen kann.
Anders ist die Lage bei getrennter Veranlagung. In diesem Fall wird die Kirchensteuer individuell berechnet und ein Austritt wirkt sich direkt aus.
Insgesamt zeigt sich, dass die Kirchensteuer zwar gesetzlich festgelegt ist, aber Spielräume bietet, die sich vor allem bei hohen oder einmaligen Einkünften spürbar auswirken können. dpa
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Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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