Kindesunterhalt senken: Mehr Betreuung kann Zahlungen mindern

Wer Kinder regelmäßig selbst betreut, darf unter Umständen weniger zahlen – auch ohne echtes Wechselmodell | Foto: dpa
  • Wer Kinder regelmäßig selbst betreut, darf unter Umständen weniger zahlen – auch ohne echtes Wechselmodell
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Kindesunterhalt bei getrennter Betreuung. Wer Kinder nach einer Trennung regelmäßig selbst betreut, kann unter Umständen weniger Unterhalt zahlen. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass nicht nur das Einkommen zählt, sondern auch der tatsächliche Betreuungsanteil im Alltag.

In dem Fall ging es um drei Kinder, die überwiegend bei ihrer Mutter lebten. Der Vater betreute sie jedoch regelmäßig mehrere Tage alle zwei Wochen sowie die Hälfte der Ferien. Insgesamt übernahm er damit rund ein Drittel der Betreuung.

Trotzdem verlangte die Mutter höheren Kindesunterhalt als den bereits gezahlten Mindestunterhalt. Zunächst bekam sie vor dem Amtsgericht recht. In der nächsten Instanz entschied jedoch das Oberlandesgericht Braunschweig anders.

Ein Drittel Betreuung kann Unterhalt spürbar mindern

Das Gericht stellte klar, dass der Mindestunterhalt in diesem Fall ausreicht. Zwar richtet sich die Höhe grundsätzlich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Gleichzeitig spielt eine Rolle, wie viel Betreuung tatsächlich übernommen wird.

Wer Kinder über längere Zeiträume selbst versorgt, trägt in dieser Zeit viele Kosten direkt. Dazu gehören etwa Ausgaben für Essen, Freizeit oder alltägliche Besorgungen.

Zur Einordnung nutzte das Gericht eine pauschale Berechnung. Ein Betreuungsanteil von etwa einem Drittel deckt nach dieser Einschätzung rund 15 Prozent der laufenden Kosten der Kinder ab.

Diese Entlastung entspricht mehreren Stufen in den Unterhaltstabellen. Dadurch kann sich der zu zahlende Betrag deutlich reduzieren.

Kein Wechselmodell nötig

Entscheidend ist laut Gericht nicht, dass beide Eltern die Betreuung exakt hälftig teilen. Auch ohne klassisches Wechselmodell kann eine spürbare Entlastung beim Unterhalt entstehen, wenn ein Elternteil einen erheblichen Teil der Betreuung übernimmt.

Im konkreten Fall kam noch hinzu, dass der Vater für drei Kinder unterhaltspflichtig ist. Unter Berücksichtigung aller Faktoren blieb es daher beim Mindestunterhalt (Az.: 1 UF 136/24). Die Entscheidung zeigt, dass Betreuungszeit im Unterhaltsrecht finanziell berücksichtigt werden kann. dpa/red

LokalesAnzeige
Das Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ testen und online auf Artikel, Podcasts und Bildergalerien zugreifen. | Foto: DIE RHEINPFALZ
2 Bilder

Die digitale RHEINPFALZ testen: Nachrichten online und exklusive Inhalte für 1 Euro

Mit dem Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ nah an der Pfalz dran bleiben und online unterwegs und zu Hause aktuelle Nachrichten und exklusive Geschichten lesen.  Wer die Pfalz im Alltag nicht aus dem Blick verlieren möchte, findet bei der RHEINPFALZ aktuelle Nachrichten, exklusive Berichte und das Wichtigste aus der Region in einem kompakten Digital-Paket. So können Leserinnen und Leser das Neueste aufmerksam verfolgen und dabei flexibel, bequem und jederzeit auf Inhalte zugreifen. Zum...

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ