KI-Inhalte richtig kennzeichnen: Was seit Samstag gilt

Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab dem 2. August 2026: Aber nicht jeder muss mitmachen. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab dem 2. August 2026: Aber nicht jeder muss mitmachen.
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KI-Inhalte kennzeichnen. Ab Samstag, 2. August, müssen Unternehmen bestimmte KI-Inhalte sichtbar kennzeichnen, private Nutzer sind von den neuen EU-Regeln nicht erfasst.

Für den Alltag heißt das vor allem: Wer privat ein KI-Bild, einen Song, ein Video oder einen Text teilt, muss dafür kein Label setzen. Relevant wird die neue Pflicht vor allem für Anbieter von KI-Systemen und für Unternehmen, die KI geschäftlich einsetzen.

Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, auch AI-Act genannt. Er soll laut EU-Kommission Täuschung und Fehlinformationen begrenzen und das Vertrauen in digitale Inhalte stärken.

Private Posts bleiben außen vor, Unternehmen müssen informieren

Nach den Leitlinien der EU-Kommission gibt es zwei Gruppen mit Transparenzpflichten. Zur ersten zählen Anbieter von KI-Systemen wie etwa Google, Meta oder OpenAI.

Sie müssen ihre Systeme so gestalten, dass Nutzende informiert werden, wenn KI in Form eines Chatbots zum Einsatz kommt oder wenn mit KI erzeugte oder manipulierte Inhalte verbreitet werden, deren Herkunft sich verlässlich prüfen lässt. Solche Inhalte müssen technisch markiert werden, etwa durch Wasserzeichen oder maschinenlesbare Metadaten.

Für KI-Systeme, die am Samstag, 2. August, bereits auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 2. Dezember.

Geschäftlich genutzte KI braucht in mehreren Fällen ein Label

Die zweite Gruppe umfasst Unternehmen und andere Organisationen, die KI-Systeme geschäftlich betreiben. Sie müssen informieren, wenn Menschen mit folgenden Anwendungen konfrontiert werden:

  • Emotionserkennung
  • biometrische Kategorisierung
  • Deepfakes wie täuschend echt wirkende Videos oder Audio-Dateien, die mit KI erstellt oder stark verändert wurden
  • KI-generierte oder KI-manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt

Bei Deepfakes und ungeprüften KI-Texten verlangt die Verordnung klare und deutlich wahrnehmbare Labels. Inhalte, die schon vor Samstag, 2. August, erstellt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen drohen Millionenbußen

Unternehmen, die die Kennzeichnungspflichten missachten, riskieren Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Für die Aufsicht sind nationale Marktüberwachungsbehörden zuständig, in Deutschland etwa die Bundesnetzagentur. Hinzu kommen das Europäische Amt für künstliche Intelligenz für bestimmte Systeme sowie die Europäischen Datenschutzbeauftragten, wenn EU-Institutionen als Anbieter auftreten. Für Verbraucher ist damit vor allem entscheidend, dass KI-Labels ab Samstag häufiger sichtbar werden dürften, aber nicht jeder privat geteilte KI-Inhalt darunterfällt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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