Kartellamt erlaubt REWE-Übernahme von 38 Tegut-Märkten – mit Auflagen
- Für viele Stammkunden entscheidet sich, wie es mit 38 Tegut-Märkten weitergeht: Das Bundeskartellamt hat die Übernahme durch die REWE Group unter Auflagen freigegeben.
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Wirtschaft: Für Kundinnen und Kunden an 38 Tegut-Standorten in Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen ist eine wichtige Hürde genommen: Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme durch die REWE Group unter Auflagen freigegeben. Nach Angaben der REWE Group dürfen 38 Märkte unmittelbar übernommen werden, für zwei weitere Standorte gilt demnach ein vierjähriges Erwerbsverbot.
Damit ist das kartellrechtliche Prüfverfahren abgeschlossen. Welche Änderungen im Alltag in den betroffenen Filialen entstehen (etwa Name, Sortiment oder Preise), ist in der Mitteilung nicht konkret beziffert; die REWE Group kündigte jedoch an, die Nahversorgung in den Regionen sichern zu wollen und regionale Lieferbeziehungen sowie die Versorgung mit regionalen und Bio-Produkten beibehalten zu wollen.
Laut REWE Group soll den Mitarbeitenden der betroffenen Tegut-Märkte im Zuge der Integration jeweils ein Beschäftigungsangebot gemacht werden.
Was die Auflagen konkret bedeuten
Die Auflagen betreffen laut REWE Group vor allem den Umfang der Übernahme: Von den ursprünglich vereinbarten bis zu 40 Tegut-Märkten können 38 Standorte direkt an die REWE Group übergehen. Zwei Standorte sind davon vorerst ausgenommen, weil ein Erwerb dort für vier Jahre untersagt ist.
Die Vereinbarung zur Übernahme hatten REWE Group und die Genossenschaft Migros Zürich nach Unternehmensangaben bereits im April unterzeichnet. REWE verweist darauf, dass die weiteren Umsetzungsschritte nun auf Basis der Entscheidung vorbereitet werden. Einordnung: Für die Regionen ist das vor allem ein formaler, aber entscheidender Schritt – wie sich die Märkte vor Ort verändern, wird sich erst mit den kommenden Umstellungen zeigen. [red]
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |