Jobwechsel oder Abfindung: So wägen Beschäftigte richtig ab
- Werkschließungen und Stellenabbau: Schnell entschlossene Arbeitnehmer können von Bonuszahlungen profitieren, riskieren jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Foto: dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Jobwechsel oder Abfindung. Bei drohendem Stellenabbau hängt die richtige Entscheidung vor allem davon ab, ob ein ganzes Werk schließt oder nur einzelne Bereiche betroffen sind. Für Beschäftigte kann das den Unterschied machen zwischen schnellem Wechsel in einen neuen Job und dem Abwarten auf eine Abfindung.
Nachrichten über Werksschließungen und Stellenabbau verunsichern viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel rät deshalb zuerst zur Einordnung der Lage: «Die erste Frage, die man sich stellen sollte, ist: Droht mutmaßlich die Schließung eines gesamten Werks oder sind nur Teile betroffen?»
Wird ein Werk komplett geschlossen, ist der Ausgang meist klar. Dann müssen in der Regel alle Beschäftigten gehen. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es in solchen Fällen eine Abfindung.
Jüngere Beschäftigte können vom schnellen Wechsel profitieren
«Einem jungen Ingenieur mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit würde ich raten, sich sofort nach einem neuen Job umzusehen, auch wenn ihm dann die Abfindung entgeht», so Görzel.
Mit höherem Alter, längerer Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder starker Ortsgebundenheit fällt die Abwägung oft anders aus. Denn mit den Jahren steigt meist die Abfindung. Gleichzeitig wird es für ältere Arbeitnehmer oft schwieriger, kurzfristig einen passenden neuen Arbeitsplatz zu finden.
Wichtig ist auch der Blick in den Arbeitsvertrag. «Ist auch ein anderer Einsatzort als der des geschlossenen Werks möglich, ist der Job nicht unbedingt weg», so Görzel.
Freiwilligenprogramme können hohe Zuschläge bringen
Bei Teilschließungen ist die Lage meist offener. Dann wird ausgewählt, wer den Betrieb verlassen muss. In der Regel handeln Unternehmen und Betriebsrat dafür einen Fahrplan aus.
«Derzeit sind Freiwilligenprogramme sehr in Mode», so Görzel. Beschäftigte erhalten dabei ein Angebot, zu dem sie freiwillig gehen können. Wer sich früh entscheidet, kann teils deutlich mehr Geld bekommen. «Häufig gibt es einen Bonus für schnell Entschlossene, also Arbeitnehmer, die bis zu einem bestimmten Stichtag unterschrieben haben - das können durchaus auch mal 30.000 bis 40.000 Euro zusätzlich zur Abfindung sein», sagt der Fachanwalt.
Zu den wichtigen Bedingungen gehören aber auch Einschränkungen:
- Arbeitgeber müssen Beschäftigte, die sie halten wollen, nicht über ein Freiwilligenprogramm gehen lassen.
- Wer freiwillig ausscheidet, wird beim Arbeitslosengeld in der Regel bis zu zwölf Wochen gesperrt.
Lange Betriebszugehörigkeit senkt oft das Kündigungsrisiko
Die Alternative zum Freiwilligenprogramm ist die betriebsbedingte Kündigung und der Stellenabbau nach Sozialplan. Möglich ist auch, dass nach einem Freiwilligenprogramm weitere Kündigungen folgen, weil nicht genug Mitarbeiter gegangen sind.
Das Risiko einer Kündigung sinkt meist mit höherem Alter und längerer Betriebszugehörigkeit. Auch Behinderungen oder Unterhaltspflichten können Beschäftigte bei der Sozialauswahl besser absichern. «Wer hier viel vorzuweisen hat und seinen Job unbedingt behalten will, kann auch das Abwarten der betriebsbedingten Kündigung riskieren», so Görzel.
Ob Gehen oder Bleiben sinnvoller ist, entscheidet sich bei Stellenabbau meist an Alter, Betriebszugehörigkeit, Vertrag und der Frage, ob eine komplette Schließung oder nur ein Teilabbau ansteht. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |