Homeoffice: Wann Arbeitgeber Büro-Tage verlangen dürfen

Die meisten Arbeitnehmer müssen gelegentlich ins Büro kommen. (zu dpa: «Homeoffice: Wann muss ich ins Büro kommen?») | Foto: dpa
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Homeoffice und Büro-Pflicht. Ob Beschäftigte trotz Homeoffice ins Büro kommen müssen, hängt vor allem von Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder von Unternehmensrichtlinien ab. Viele Firmen regeln darin genau, wann Anwesenheit verlangt werden kann und wann nicht.

Wer überwiegend von zu Hause arbeitet, wird im Alltag dennoch gelegentlich ins Büro gebeten. Das kann etwa bei Meetings, Kundenterminen oder wichtigen Abstimmungen der Fall sein. Entscheidend ist laut Arbeitsrecht, welche Regeln im Unternehmen für Homeoffice oder mobile Arbeit gelten.

«In der Praxis gibt es Policies, die das genauer vorschreiben», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In solchen Unternehmensrichtlinien werden Regelungen und Ausnahmen beschrieben, die für die Arbeit aus dem Homeoffice oder der mobilen Arbeit gelten.

Unternehmensrichtlinien legen Büro-Tage fest

In vielen Betrieben ist festgelegt, dass Beschäftigte eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Woche oder pro Monat im Büro arbeiten. Ebenso kann vorgesehen sein, dass Angestellte erscheinen müssen, wenn es betrieblich notwendig ist.

Typische Gründe für eine Anwesenheitspflicht können sein:

- Team- oder Projektmeetings
- Kundentermine
- interne Abstimmungen oder Workshops

Solche Vorgaben sind verbindlich, solange sie in Richtlinien oder Vereinbarungen festgelegt sind.

Umgekehrt können Regeln auch festhalten, dass Beschäftigte selbst bei Nachfrage oder betrieblicher Notwendigkeit nicht ins Büro kommen müssen. Steht eine solche Zusage in den Richtlinien, kann sie in der Regel nicht kurzfristig aufgehoben werden.

Für Beschäftigte bedeutet das im Alltag. Entscheidend ist weniger der einzelne Termin als die Vereinbarung im Unternehmen. Sie bestimmt, ob und wann der Weg ins Büro verlangt werden kann. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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