Hochwasser und Starkregen: Bundesregierung plant neue Regeln für Wohngebäudeversicherungen
- Die Flutkatastrophe sorgte im Ahrtal für massive Verwüstung und Zerstörung. Mindestens 135 Menschen kamen ums Leben. (Archivbild)
- Foto: Boris Roessler/dpa
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Berlin. Für neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen in Deutschland soll der Schutz gegen Naturgefahren künftig zum Standard werden. Die Bundesregierung hat dazu Eckpunkte für einen Gesetzentwurf ausgearbeitet.
Künftig sollen neue Verträge auch Elementarschäden abdecken. Dazu zählen etwa Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben. Bislang ist dieser Schutz bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen meist nur über einen zusätzlichen Baustein erhältlich.
Was für bestehende Verträge geplant ist
Auch Eigentümer mit einer bestehenden Wohngebäudeversicherung sollen ein Angebot zur Erweiterung um Elementarschutz bekommen. Reagieren sie darauf ein Jahr lang nicht, soll der Schutz nach den Plänen automatisch gelten.
- Bei Schäden sollen Eigentümerinnen und Eigentümer laut Eckpunktepapier höchstens 20.000 Euro selbst tragen müssen.
- Die Regelungen betreffen vor allem Wohngebäude. Für Hausrat ist Elementarschutz weiterhin ein gesondert zu prüfender Versicherungsbaustein.
- Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Viele Häuser bisher ohne Schutz
Bundesweit sind nach Angaben der Bundesregierung mehr als 40 Prozent der Wohngebäude nicht gegen Überflutung und andere Elementarschäden versichert. Bei der Ahrtal-Flut im Juli war daher nur ein Teil der Gebäudeschäden durch Policen abgedeckt.
Justizministerin Stefanie Hubig begründet die Reform mit häufiger erwartetem Extremwetter durch den Klimawandel. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt einen breiteren Versicherungsschutz, fordert aber zusätzlich verbindliche Vorsorge gegen Schäden und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen. Die Reform liegt bislang als Eckpunktepapier vor. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |