Hecken im Herbst richtig zurückschneiden: Was ab Oktober erlaubt ist

Es darf wieder gestutzt werden – aber bloß nicht ungefragt die Hecke vom Nachbarn mitschneiden. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Es darf wieder gestutzt werden – aber bloß nicht ungefragt die Hecke vom Nachbarn mitschneiden.
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Hecken richtig zurückschneiden. Ab 1. Oktober dürfen Hecken und Sträucher wieder kräftig zurückgeschnitten, verjüngt oder entfernt werden. Aber Vorsicht: Nester, Tierhöhlen und kommunale Regeln können die Gartenarbeit trotzdem ausbremsen. Diese Punkte sollte man vor dem Heckenschnitt kennen.

Die Tage werden kürzer, die Gartensaison geht langsam in die Schlussphase – und für viele Hobbygärtner ist jetzt genau der richtige Moment für den großen Heckenschnitt. Ab 1. Oktober dürfen Hecken und Sträucher wieder deutlich stärker zurückgeschnitten oder sogar entfernt werden. Ganz ohne Regeln geht es aber auch im Herbst nicht: Wer Nester, Tiere oder örtliche Baumschutzvorgaben übersieht, kann schnell Ärger bekommen.

Kann man im Oktober noch Hecken schneiden?

Wer seine Hecke radikal einkürzen, alte Sträucher verjüngen oder Gehölze komplett entfernen möchte, kann damit grundsätzlich ab dem 1. Oktober loslegen. Das gesetzliche Verbot für starke Rückschnitte gilt laut BUND vom 1. März bis einschließlich 30. September. Geschützt werden damit vor allem Vögel, die in Hecken brüten, sowie Insekten und andere Tiere, die dort leben.

Erlaubt sind im Herbst und Winter also auch Arbeiten, die im Sommer tabu wären: Hecken „auf den Stock setzen“, stark auslichten oder beseitigen. Wer zwischen Oktober und Ende Februar schneiden will, liegt damit im üblichen Zeitfenster für größere Gartenaktionen.

Auch im Herbst gilt: Erst nach Nestern und Höhlen schauen

Das Ende der Schonzeit ist kein Freifahrtschein für den rücksichtslosen Einsatz der Heckenschere. Vor dem Schnitt sollte die Hecke genau kontrolliert werden: Befinden sich noch belegte Nester, Vogelhöhlen oder andere Tiere darin, müssen die Arbeiten verschoben oder besonders vorsichtig durchgeführt werden. Der Schutz wild lebender Tiere gilt schließlich das ganze Jahr über.

Das ist nicht nur gut für die Natur, sondern verhindert auch Ärger. Verstöße gegen das Verbot, Hecken während der Schutzzeit zu roden oder massiv zurückzuschneiden, können laut BUND mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Im Zweifel gilt daher: Lieber einmal mehr in die Hecke schauen – oder fachlichen Rat einholen.

Form- und Pflegeschnitt: Das ist auch im Sommer möglich

Ein kompletter Kahlschlag ist zwischen März und September verboten. Kleine Pflegemaßnahmen bleiben dagegen grundsätzlich erlaubt. Dazu zählt etwa ein vorsichtiger Formschnitt, bei dem lediglich der frische Zuwachs gekürzt wird – vorausgesetzt, brütende Vögel oder andere Tiere werden nicht gestört.

Für einen dichten, gepflegten Wuchs empfiehlt mein schöner Garten oft einen ersten Schnitt im zeitigen Frühjahr sowie einen leichteren Nachschnitt um den Johannistag am 24. Juni. Beim Sommerschnitt sollte ungefähr ein Drittel des neuen Triebs stehen bleiben. Bei Hecken mit Frühjahrsblühern wie Forsythie ist dagegen Geduld gefragt: Sie werden besser erst nach der Blüte geschnitten, sonst fällt die Blütenpracht im nächsten Jahr deutlich kleiner aus.

Wie sollte man die Hecke im Herbst schneiden?

Beim Schneiden kommt es nicht nur auf den richtigen Zeitpunkt an, sondern auch auf die Form. Besonders bewährt hat sich ein leichter Trapezschnitt: unten etwas breiter, oben schmaler. So bekommen auch die unteren Zweige ausreichend Licht und die Hecke verkahlt nicht so schnell.

Wer die Hecke oben breiter schneidet als unten, macht es genau falsch. Dann beschatten die oberen Triebe den unteren Bereich – und gerade bei Thuja oder Scheinzypresse können kahle, braune Stellen entstehen, die später kaum wieder zuwachsen. Für eine gerade Oberkante hilft ein einfacher Trick: Zwei Stäbe aufstellen und eine Schnur in Wunschhöhe spannen.

Achtung bei Bäumen: Die Kommune kann eigene Regeln haben

Bei Bäumen reicht der Blick auf die bundesweiten Regeln oft nicht aus. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen. Je nach Baumart, Stammumfang und Standort kann deshalb selbst für einen stärkeren Rückschnitt oder eine Fällung eine Genehmigung nötig sein.

Bevor Motorsäge oder Astschere zum Einsatz kommen, lohnt sich ein Anruf beim zuständigen Grünflächen-, Umwelt- oder Ordnungsamt. Das schafft Klarheit und kann vor teuren Konsequenzen schützen. Besonders bei alten, großen oder ortsbildprägenden Bäumen gelten häufig strengere Vorgaben als bei einer gewöhnlichen Gartenhecke.

Überhängende Äste: Nicht einfach selbst lossägen

Ragen Äste vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten, darf man nicht automatisch zur Säge greifen. Zunächst sollte der Eigentümer des Baums informiert werden und die Chance bekommen, den Rückschnitt selbst zu übernehmen. Dafür sollte eine angemessene Frist gesetzt werden – häufig werden zwei bis vier Wochen als Orientierung genannt.

Erst wenn diese Frist ohne Reaktion verstreicht, kann ein eigener Rückschnitt unter Umständen möglich sein. Allerdings sollten dabei weiterhin Natur- und Baumschutzregeln beachtet werden. Wer Ärger vermeiden will, sucht am besten zuerst das Gespräch über den Gartenzaun – das ist oft schneller und deutlich entspannter als ein Nachbarschaftsstreit.

Fallobst ist erlaubt – Früchte am Ast bleiben tabu

Bei überhängenden Obstbäumen gilt eine einfache Faustregel: Äpfel, Birnen oder Nüsse, die noch am Ast hängen, gehören weiterhin dem Eigentümer des Baums. Sie dürfen also nicht einfach gepflückt werden, auch wenn der Zweig weit auf das eigene Grundstück ragt.

Anders sieht es bei Fallobst aus: Was von selbst auf dem eigenen Grundstück landet, darf aufgesammelt werden. Verboten ist dagegen, an Ästen zu rütteln oder sie zu schütteln, damit Früchte und Nüsse herunterfallen. Wer sich daran hält, kann die Herbsternte genießen, ohne den nachbarschaftlichen Frieden aufs Spiel zu setzen.

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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