Geplante OP: Warum Sie dafür keine Urlaubstage opfern müssen

Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin | Foto: dpa
  • Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Geplante OP. Wer wegen einer medizinisch notwendigen Operation vorübergehend nicht arbeiten kann, gilt arbeitsrechtlich als krankgeschrieben. Urlaubstage müssen für den Eingriff und die anschließende Genesung daher in der Regel nicht eingesetzt werden.

Viele Eingriffe sind planbar und nicht lebensrettend. Dennoch können sie medizinisch notwendig sein, etwa um Beschwerden zu lindern oder Folgeschäden zu vermeiden. Für Beschäftigte stellt sich dann oft die Frage, ob für diese Zeit Urlaub genommen werden muss.

Nach arbeitsrechtlicher Einschätzung ist das nicht der Fall. "Wer aufgrund einer medizinisch notwendigen Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da macht es auch keinen Unterschied, ob die OP lebensrettend, verschiebbar oder planbar ist.

Bei medizinisch notwendigen Eingriffen gelten die Regeln der Krankmeldung

Für Arbeitnehmer gelten damit die gleichen Grundsätze wie bei jeder anderen Erkrankung. Sobald feststeht, dass wegen der Operation nicht gearbeitet werden kann, sollte der Arbeitgeber möglichst früh über den Ausfall und die voraussichtliche Dauer informiert werden.

Welche Diagnose oder welcher Eingriff hinter der Krankschreibung steht, muss dem Arbeitgeber jedoch nicht mitgeteilt werden. Die Information über die Arbeitsunfähigkeit reicht aus.

Für Beschäftigte bedeutet das praktisch: Ist eine Operation medizinisch notwendig und führt zu einer Arbeitsunfähigkeit, läuft die Abwesenheit in der Regel über eine Krankmeldung und nicht über Urlaubstage. dpa/red

LokalesAnzeige
Das Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ testen und online auf Artikel, Podcasts und Bildergalerien zugreifen. | Foto: DIE RHEINPFALZ
2 Bilder

Die digitale RHEINPFALZ testen: Nachrichten online und exklusive Inhalte für 1 Euro

Mit dem Digital-Standard-Abo der RHEINPFALZ nah an der Pfalz dran bleiben und online unterwegs und zu Hause aktuelle Nachrichten und exklusive Geschichten lesen.  Wer die Pfalz im Alltag nicht aus dem Blick verlieren möchte, findet bei der RHEINPFALZ aktuelle Nachrichten, exklusive Berichte und das Wichtigste aus der Region in einem kompakten Digital-Paket. So können Leserinnen und Leser das Neueste aufmerksam verfolgen und dabei flexibel, bequem und jederzeit auf Inhalte zugreifen. Zum...

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ