Geld zurück bei Zugausfall: Diese Rechte haben Bahnreisende

Wenn der Zug komplett ausfällt, gilt: Zugbindung weg – Reisende dürfen kostenlos eine andere Bahnverbindung nehmen oder das Ticket erstatten lassen. | Foto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-mag
  • Wenn der Zug komplett ausfällt, gilt: Zugbindung weg – Reisende dürfen kostenlos eine andere Bahnverbindung nehmen oder das Ticket erstatten lassen.
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Zugausfall. Fällt ein Fernzug aus, können Bahnreisende meist eine andere Verbindung nutzen oder den Ticketpreis erstatten lassen. Das hilft besonders, wenn ICE, IC oder EC nicht kommen und eine geplante Reise kurzfristig neu organisiert werden muss.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums fiel im ersten Halbjahr fast jeder zwölfte Fernzug der Deutschen Bahn ganz oder auf einem Teil der Strecke aus. Das entspricht acht Prozent. Für Betroffene zählt dann vor allem, welche Ansprüche sofort greifen und welche Kosten später separat geltend gemacht werden müssen.

Andere Verbindung oder Ticketpreis zurück

Bei einem ausgefallenen Fernzug ist eine mögliche Zugbindung aufgehoben. Reisende dürfen kostenfrei eine andere Verbindung der Bahn nehmen. Das kann ein früherer Zug sein, eine spätere Verbindung oder auch eine Fahrt an einem anderen Tag.

Teilt die Bahn nicht innerhalb von 100 Minuten nach der geplanten Abfahrt mit, welche Weiterreiseoptionen verfügbar sind, dürfen Reisende selbst eine Alternative organisieren. Dazu kann etwa ein Fernbusticket gehören. Die Kosten können anschließend zur Erstattung eingereicht werden.

Wer die Fahrt wegen des Zugausfalls nicht mehr antreten will, kann den Ticketpreis zurückfordern. Verfällt zusätzlich eine Sitzplatzreservierung, wird diese nicht automatisch mit dem Ticket ausgeglichen. Die Erstattung der Reservierung muss extra beantragt werden. In einem anderen Zug ist außerdem eine neue Sitzplatzreservierung nötig, wenn ein fester Platz gewünscht ist.

Verspätete Ankunft bringt oft Entschädigung

Kommt ein Reisender wegen des Zugausfalls verspätet am Ziel an, kann zusätzlich ein Teil des Fahrpreises als Entschädigung fällig werden. Ab einer Stunde Verspätung sind es 25 Prozent des Ticketpreises. Ab zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Die Bahn kann eine Entschädigung nur ablehnen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände der Grund für den Ausfall waren. Dazu zählen etwa Extremwetter oder Personen im Gleis.

Verpflegung und Hotel sind bei langer Wartezeit möglich

Wer wegen eines Zugausfalls länger am Bahnhof festhängt, hat bei mehr als einer Stunde Verzögerung Anspruch auf Speisen und Getränke, sofern sie im Bahnhof verfügbar sind.

Fällt der letzte Zug aus und gibt es nachts keine Möglichkeit mehr, das Ziel zu erreichen, muss das Bahnunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Hotelübernachtung bezahlen. Ist ein Taxi noch eine sinnvolle Lösung, werden dafür bis zu 120 Euro Fahrtkosten erstattet.

Reisende sollten zunächst bei der Bahn nach Hilfe fragen. Wenn vor Ort kein Mitarbeiter erreichbar ist oder keine Unterstützung kommt, kann eine Unterkunft selbst organisiert werden. Die Deutsche Bahn weist dazu hin: «Achten Sie darauf, dass die Kosten angemessen sind. Die Belege reichen Sie anschließend über das Fahrgastrechte-Formular ein.»

Ansprüche laufen über App, Website oder Formular

Entschädigungen, Erstattungen und Kosten für Hotel oder Weiterreise können über bahn.de oder die App DB Navigator geltend gemacht werden. Alternativ lässt sich das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, ausdrucken und per Post an DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main schicken.

Praktisch entscheidend ist, Belege aufzubewahren und die Art des Anspruchs genau zu trennen, weil Ticketpreis, Sitzplatzreservierung, Weiterreise und Unterkunft jeweils eigene Kostenpunkte sein können. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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