Gasanschluss abschalten: Kosten reichen von 0 bis fast 6.900 Euro
- Symbolbild: Wer beim Heizungstausch den Gasanschluss abschalten lässt, kann je nach Netzbetreiber mit sehr unterschiedlichen Entgelten rechnen. Eine Untersuchung des vzbv zeigt Spannen von kostenfrei bis mehrere tausend Euro.
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Gasanschluss Abschaltung Kosten. Die Abschaltung eines Gasanschlusses kann je nach Netzbetreiber kostenlos sein oder einmalig mehrere tausend Euro kosten.
Typisch wird das Thema beim Heizungstausch, etwa wenn statt Gas künftig eine Wärmepumpe laufen soll. Dann wird der Gasanschluss nicht mehr gebraucht, und die Kostenfrage kommt oft erst bei der Umsetzung richtig auf den Tisch.
Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, wie stark die Entgelte und Begriffe auseinandergehen. Für viele Haushalte bedeutet das: Ohne genaue Klärung mit dem zuständigen Gasverteilnetzbetreiber ist schwer planbar, ob neben dem Heizungstausch zusätzliche vierstellige Beträge anfallen.
Welche Arten der Gasanschluss-Abschaltung es gibt
Die Bundesnetzagentur unterscheidet drei Formen, die in der Praxis je nach Betreiber unterschiedlich benannt werden.
- Pausierung: Der Anschluss bleibt technisch nutzbar. Es können laufende Vorhaltegebühren anfallen.
- Stilllegung: Der Anschluss wird außer Betrieb genommen. Leitungen bleiben bestehen.
- Rückbau: Der Anschluss wird vollständig entfernt. Eine erneute Versorgung wäre nur über einen neuen Anschluss möglich.
Was die Abschaltung kosten kann: konkrete Spannen aus dem Marktcheck
Der vzbv hat die Webseiten von 54 lokalen Gasnetzbetreibern ausgewertet und dabei eine sehr große Bandbreite gefunden.
- Stilllegung: 0 bis 6.545 Euro, Median 455,18 Euro.
- Rückbau: 0 bis 6.900 Euro, Median 1.190 Euro.
- Pausierung: jährliche Kosten zwischen 21,42 und 230,62 Euro.
Für Verbraucher:innen ist dabei häufig nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar, welche Abschaltungsart konkret angeboten wird und welche Kosten dafür anfallen. Ein Grund ist, dass Netzbetreiber teils uneinheitliche oder widersprüchliche Begriffe verwenden.
Warum es trotz Abschaltung weiter Kosten geben kann
Aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen liegen laut vzbv Fallberichte vor, in denen nach der Außerbetriebnahme weiter Grundgebühren berechnet wurden. Genannt werden auch Konstellationen, in denen die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Grundversorger unklar war und dadurch zusätzliche Kosten entstanden.
Rechtslage: nicht abschließend geklärt
Nach Darstellung des vzbv gibt es bisher keine eindeutige gesetzliche Regelung, ob und in welcher Höhe Netzbetreiber für Stilllegung oder Rückbau Kosten verlangen dürfen. In der Praxis wird auf unterschiedliche Vorschriften der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) verwiesen.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg aus dem Jahr 2025 stellt fest, dass eine Stilllegung nicht als „Änderung“ im Sinne der NDAV gilt. Eine höchstrichterliche Klärung steht laut vzbv noch aus.
Was der vzbv fordert und was politisch diskutiert wird
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert klare Regeln, verbindliche Bezeichnungen und transparente Kostenangaben. Genannt werden vor allem diese Punkte:
- Gasnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die Stilllegung als wirtschaftliche Standardmethode anzubieten.
- Die Begriffe Pausierung, Stilllegung und Rückbau sollen rechtsverbindlich definiert werden, damit Netzbetreiber einheitlich benennen.
Der vzbv begrüßt außerdem einen Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes, wonach für eine Stilllegung keine Kosten berechnet werden dürfen.
Unterm Strich zeigt der Marktcheck: Beim Heizungswechsel kann die Gasanschluss-Abschaltung ein zusätzlicher Kostenblock sein, der je nach Betreiber und Abschaltungsart von null Euro bis in den hohen vierstelligen Bereich reicht. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |