Freie Sonnenliegen im Hotel: Diese Regel hilft Urlaubern

Handtuch drauf und reserviert ist die Liege? Diese ärgerliche Praxis können Hotels per Hausordnung verbieten. | Foto: Clara Margais/dpa
  • Handtuch drauf und reserviert ist die Liege? Diese ärgerliche Praxis können Hotels per Hausordnung verbieten.
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Sonnenliegen im Hotel. Ein Reservierungsverbot kann Urlaubern helfen, wenn Liegen am Pool oder Strand dauerhaft mit Handtüchern blockiert werden. Hotels dürfen solche Regeln in ihrer Hausordnung festlegen. Wird ein geltendes Verbot nicht durchgesetzt, kann das bei einer Pauschalreise als Reisemangel zählen.

Streit um Sonnenliegen gehört für viele Urlauber zu den unangenehmen Seiten der Ferien. In Vouliagmeni südlich von Athen endete eine Auseinandersetzung um eine Liege nach Angaben griechischer Medien besonders tragisch, ein 82-Jähriger starb nach einem Herzinfarkt. Solche Einzelfälle sind keine Regel, zeigen aber, wie emotional die Suche nach einem Platz an Pool oder Strand werden kann.

Der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi ordnet für die Deutsche Presse-Agentur ein, dass Hotels Reservierungen untersagen können. «Das Hotel kann so etwas in der Hausordnung festlegen», sagt der Fachmann für Reiserecht. Nach seiner Einschätzung ist ein solches Reservierungsverbot inzwischen eher üblich als selten.

Hotels dürfen Handtücher von ungenutzten Liegen entfernen

Praktisch kann ein Hotel festlegen, dass Handtücher nach einer bestimmten Zeit entfernt werden, wenn die Liege nicht genutzt wird. Als Beispiel nennt Karimi eine Abwesenheit von einer halben Stunde. Das Personal kann die Handtücher dann an einem festgelegten Ort verwahren.

Für Gäste bedeutet das: Wer zurückkommt, muss das Handtuch abholen und eine neue freie Liege suchen. Entscheidend ist, dass die Regel klar in der Hausordnung steht und im Alltag auch tatsächlich angewendet wird.

Nicht durchgesetztes Reservierungsverbot kann Geld zurückbringen

Das Amtsgericht Hannover hat Rhodos-Urlaubern in einem solchen Fall eine Reisepreisminderung zugesprochen. Das Hotel hatte ein Reservierungsverbot, setzte es aber nach Überzeugung des Gerichts nicht wirksam durch. Die Urlauber hielten sich selbst an die Regel und bekamen tagsüber keine Liegen mehr.

Das Gericht sprach ihnen eine Minderung von 15 Prozent des jeweiligen Reisetagespreises zu. Bei einem gezahlten Reisepreis von 5.260 Euro ergab das gut 320 Euro Entschädigung. In der Urteilsbegründung war von einem «Reservierungskrieg» die Rede. Der Veranstalter sprach dagegen von einem «friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool». Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Aktenzeichen: 553 C 5141/23.

Nicht jeder Liegenmangel ist automatisch ein Reisemangel. Dass es weniger Sonnenliegen als Hotelgäste gibt, reicht für sich genommen in der Regel nicht aus. Das Verhältnis muss aber angemessen sein und vorhandene Regeln müssen verlässlich gelten.

So lässt sich ein Liegenmangel rechtlich nachvollziehbar belegen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, braucht für mögliche Ansprüche eine saubere Dokumentation. Eine Beschwerde nur an der Hotelrezeption reicht aus rechtlicher Sicht meist nicht aus, weil der Reiseveranstalter Gelegenheit zur Abhilfe bekommen muss.

Wichtig sind vor allem konkrete Nachweise:

  • Fotos und Videos mit erkennbarem Ort, Zeitpunkt und Dauer der Blockierung.
  • Eine schnelle Mängelanzeige beim Reiseveranstalter, etwa über Reiseleitung, App oder E-Mail.
  • Eine möglichst genaue Beschreibung, etwa wie viele Liegen vorhanden sind und wie viele dauerhaft ungenutzt reserviert bleiben.
  • Eine schriftliche Anmeldung möglicher Ansprüche nach der Rückkehr, bezogen auf die betroffenen Reisetage.

Für Urlauber ist die praktische Konsequenz klar: Ein Handtuch allein sichert keine Liege, und ein Hotel muss eigene Reservierungsverbote auch durchsetzen, wenn sie Teil der Regeln sind. [dpa/red]

Autor:

dpa content aus Ludwigshafen

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