Fortbildung im Job: Wann der Arbeitgeber zahlen muss

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für alle Fortbildungen, die er angeordnet hat, freistellen und bezahlen. | Foto: dpa
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Fortbildung im Job. Angeordnete oder verpflichtende Weiterbildungen muss der Arbeitgeber bezahlen und dafür von der Arbeit freistellen. Wer eine Fortbildung aus eigenem Interesse macht, trägt die Kosten in der Regel selbst und nutzt dafür meist die Freizeit.

Findet eine Weiterbildung während der Arbeitszeit statt, heißt das nicht automatisch, dass Beschäftigte immer selbst nichts zahlen müssen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Fortbildung angeordnet hat oder ob sie gesetzlich, per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgeschrieben ist.

«Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für alle Fortbildungen, die er angeordnet hat, freistellen und bezahlen», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gibt der Chef also die Anweisung, wird auch der Lohn für die Zeit der Fortbildung gezahlt.

Eigeninitiative bedeutet meist eigene Kosten

Anders ist die Lage bei Weiterbildungen, die Beschäftigte aus eigenem Interesse besuchen möchten. Diese finden laut Bredereck grundsätzlich in der Freizeit und auf eigene Kosten statt.

Dafür kann je nach Bundesland Bildungsurlaub infrage kommen. Wer eine solche Weiterbildung plant, sollte die Konditionen frühzeitig mit dem Arbeitgeber klären. Gerade wenn neue Kenntnisse auch für den Betrieb nützlich sind, kann eine Unterstützung möglich sein.

Unterm Strich gilt damit eine einfache Regel: Verpflichtende Fortbildungen bezahlt meist der Arbeitgeber, freiwillige Weiterbildungen in der Regel der Arbeitnehmer selbst. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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