EU-Entscheidung könnte Ermittlungen gegen Kindesmissbrauch massiv erschweren

Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um sexuelle Darstellungen von Kindern aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild) | Foto: Markus Lenhardt/dpa
  • Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um sexuelle Darstellungen von Kindern aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild)
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Stuttgart. Für Ermittlungen gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Baden-Württemberg ist eine Entscheidung im EU-Parlament wichtig. In Stuttgart haben Justizminister Moritz Oppelt und Innenminister Manuel Hagel an Abgeordnete appelliert, eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern.

Die Regel erlaubt es Online-Plattformen, private Kommunikation automatisiert nach Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen und Verdachtsfälle zu melden. Nach Darstellung der beiden CDU-Minister geht es darum, eine rechtliche Lücke zu schließen und Hinweise für die Strafverfolgung weiter verfügbar zu halten.

Viele Hinweise gehen über US-Dienste ein

Hintergrund ist, dass Ermittler in Deutschland stark auf Meldungen aus den USA angewiesen sind. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten Inhalte bislang mit Programmen scannen und verdächtige Funde an das National Center for Missing and Exploited Children melden. Die Organisation leitet solche Hinweise an Strafverfolgungsbehörden weiter. In Deutschland gehen sie an das Bundeskriminalamt.

Nach Angaben aus dem Brief der Minister wurden dem Bundeskriminalamt in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehr als 200000 Hinweise übermittelt. Mehr als die Hälfte davon sei strafrechtlich relevant gewesen. Viele Verfahren mit Bezug in den Südwesten bearbeitet das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg.

Übergangsregelung war im April ausgelaufen

Die frühere Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. An einer dauerhaften europäischen Lösung wird zwar gearbeitet. Wann sie in Kraft treten könnte, ist aber weiter offen.

Ende März war eine Abstimmung über die Verlängerung im EU-Parlament gescheitert. Ein großer Teil der Abgeordneten wollte Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen zulassen. Die EU-Staaten stimmten solchen Einschränkungen bisher nicht zu. Deshalb galt eine Verlängerung zwischenzeitlich als gescheitert.

Nun steht das Thema in Brüssel in der neuen Woche erneut auf der Agenda. Oppelt sprach von einer möglicherweise letzten Chance auf absehbare Zeit, damit Plattformen Hinweise wirksam aufdecken und Behörden einschalten können. Hagel erklärte, auch 2025 seien Tausende Hinweise an das Landeskriminalamt gegangen. Beide Minister betonen, Datenschutz und Kinderschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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