EU-Ausnahme aus Stuttgart: Minister drängen auf Verlängerung

Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um sexuelle Darstellungen von Kindern aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild) | Foto: Markus Lenhardt/dpa
  • Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um sexuelle Darstellungen von Kindern aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild)
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Stuttgart. Für Messenger und Online-Plattformen in Europa könnte sich in der neuen Woche entscheiden, ob Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch weiter automatisiert erkannt und an Ermittler gemeldet werden können. Darauf weisen Justizminister Moritz Oppelt und Innenminister Manuel Hagel in Stuttgart hin.

Die beiden CDU-Minister aus Baden-Württemberg appellieren in einem Brief an Abgeordnete des EU-Parlaments, eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern. Diese Übergangsregel erlaubt es Diensten wie WhatsApp, Instagram, Microsoft oder Google, private Kommunikation automatisiert nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen und Verdachtsfälle zu melden.

Viele Hinweise landen beim Bundeskriminalamt

Nach Angaben der Minister hängt die Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland entscheidend von solchen Meldungen ab. Die Hinweise laufen zunächst beim National Center for Missing and Exploited Children in den USA ein und werden von dort an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. In Deutschland ist das Bundeskriminalamt zuständig.

In den Jahren 2024 und 2025 seien dem Bundeskriminalamt jeweils mehr als 200000 Hinweise übermittelt worden. Mehr als die Hälfte davon sei strafrechtlich relevant gewesen. Verfahren mit Bezug in den Südwesten werden vielfach vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg übernommen.

Übergangsregel lief im April aus

Die bisherige Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. An einer dauerhaften europäischen Lösung wird zwar gearbeitet. Wann sie in Kraft treten kann, ist nach Angaben aus dem politischen Umfeld aber offen.

Ende März war eine Abstimmung über die Verlängerung im EU-Parlament gescheitert. Damals wollten viele Abgeordnete Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen zulassen. Die EU-Staaten hatten solchen Einschränkungen bislang nicht zugestimmt. Deshalb galt die Verlängerung zunächst als gescheitert.

Nun steht das Thema in Brüssel erneut auf der Agenda. Oppelt sprach von einer möglicherweise letzten Chance auf absehbare Zeit, damit Online-Plattformen Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch weiter aufdecken und Strafverfolger einschalten können. Hagel und Oppelt betonen zugleich, Datenschutz und Kinderschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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