Elementarschadenversicherung: Was Hochwasser-Schutz wirklich leistet
- Symbolbild: Starkregen und Hochwasser sind in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch abgedeckt. Der GDV erklärt, wann ein Elementar-Baustein nötig ist und welche Zahlen zeigen, warum „ruhige Jahre“ kein Sicherheitsbeweis sind.
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Elementarschadenversicherung. Gegen Schäden durch Überschwemmung und Starkregen schützt in der Regel nur ein zusätzlicher Elementar-Baustein zur Wohngebäudeversicherung, nicht der Standard-Schutz gegen Sturm und Hagel.
Wer ein Haus besitzt oder kauft, merkt das oft erst, wenn nach Starkregen Wasser in Keller oder Erdgeschoss steht und die Police den Schaden nicht abdeckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erinnert daran, dass Extremwetter nicht nur einzelne Regionen trifft und beziffert die regulierten Schäden nach der Ahrtalflut auf rund 8,75 Milliarden Euro.
Für den Alltag bedeutet das vor allem eine klare Prüfentscheidung: Welche Naturgefahren sind am Wohnort relevant und ob der bestehende Vertrag Starkregen und Überschwemmung tatsächlich einschließt.
Was ist bei Wohngebäuden automatisch versichert und was nicht
In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel nach GDV-Angaben in der Regel automatisch enthalten.
Für Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und weitere Elementargefahren ist dagegen meist ein zusätzlicher Versicherungsbaustein nötig. Ende 2025 hatten diesen Baustein laut GDV rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland abgeschlossen.
Zahlen, die den Unterschied zwischen „ruhigem Jahr“ und Risiko zeigen
Der GDV ordnet das Risiko mit aktuellen Schadenstatistiken ein:
- Naturgefahren verursachten 2025 in der Sachversicherung Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro, davon rund 400 Millionen Euro durch Überschwemmungen und Starkregen.
- 2024 lagen die versicherten Schäden bei 4,7 Milliarden Euro, davon 2,8 Milliarden Euro für Elementargefahren sowie 1,9 Milliarden Euro für Sturm und Hagel.
- Seit 2002 liegen Elementarschäden im Durchschnitt bei rund zwei Milliarden Euro pro Jahr, ohne die Ahrtalflut immer noch bei rund 1,5 Milliarden Euro.
Diese Einordnung ist wichtig, weil ein niedrigeres Schadenjahr wie 2025 laut GDV keine verlässliche Entwarnung liefert.
Was sich nach der Ahrtalflut bei Elementarschutz verändert hat
In den betroffenen Bundesländern ist die Versicherungsdichte laut GDV deutlich gestiegen:
- Nordrhein-Westfalen: von 47 Prozent im Jahr 2020 auf 65 Prozent Ende 2025.
- Rheinland-Pfalz: von 37 Prozent vor der Flut auf 59 Prozent Ende 2025.
Der GDV warnt zugleich vor „trügerischer Sicherheit“, wenn Ereignisse als Ausnahme eingeordnet werden. Als Beispiele für potenziell gefährdete Regionen nennt der Verband Täler und kleinere Einzugsgebiete in Mittel- und Hochgebirgen, etwa an Kocher, Oker, Volme oder Weißeritz.
Pflichtversicherung oder Regelfall mit Opt-out: Worum es in der Debatte geht
Der GDV hält eine reine Pflichtversicherung für nicht ausreichend, weil damit aus Verbandssicht zentrale Themen offen bleiben, darunter Prävention, der Umgang mit Hochrisiken und die Absicherung außergewöhnlicher Extremereignisse.
Als Ansatz nennt der GDV ein Gesamtsystem, in dem Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung zum Regelfall wird, aber abwählbar bleibt. Ergänzend verweist der Verband auf:
- mehr Prävention und besseren Objektschutz
- klimaangepasstes Bauen
- Verzicht auf Neubauten in vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten
- für außergewöhnliche Extremkatastrophen eine klar begrenzte staatliche Rückdeckung
Als fachlichen Vorschlag der Versicherungswirtschaft nennt der GDV „Elementar Re“. Außerdem setzt sich der Verband für ein bundesweites Naturgefahrenportal ein, das transparent machen soll, welche Schutzprojekte geplant, finanziert, begonnen oder abgeschlossen sind.
Wie sich das eigene Risiko konkret einordnen lässt
Wer das Risiko für Hochwasser und Starkregen adressgenau einschätzen will, kann laut GDV den Hochwasser-Check nutzen.
Als praktische Konsequenz bleibt: Im Zweifel entscheidet nicht das Wettergefühl, sondern der Blick in den Vertrag, ob Starkregen und Überschwemmung am Gebäude finanziell abgesichert sind. red
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |