Dürfen Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden? Das sagt der Experte

Minusstunden: Dürfen sie vom Gehalt abgezogen werden? | Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-mag
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Arbeit. Minusstunden dürfen nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden. Die Arbeitnehmerkammer Bremen weist in ihrem Magazin «BAM» (Ausgabe Januar/Februar 2026) darauf hin.

Arbeitgeber muss Arbeit bereitstellen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für ausreichend Arbeit zu sorgen. Falls betriebliche Gründe oder saisonale Schwankungen zu weniger Arbeit führen, haben Beschäftigte trotzdem Anspruch auf ihren vollen Lohn – selbst wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.

Minusstunden nur bei eigenem Verschulden

Ein Arbeitszeitkonto kann zwar mit Minusstunden belastet werden, aber nur, wenn diese durch die Arbeitnehmenden selbst verursacht wurden. Das ist etwa der Fall, wenn sie später anfangen, früher gehen oder private Dinge während der Arbeitszeit erledigen.

Vertragliche Regelung ist Pflicht

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können noch offene, selbst verursachte Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnet werden, aber nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Arbeitszeitkonten müssen klar in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ohne solche Regelungen ist eine Verrechnung nicht zulässig. dpa

Autor:

Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße

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