Drei Säulen im Rentensystem: Einfach erklärt, was wofür zählt
- Symbolbild: Viele rechnen im Kopf nur mit der gesetzlichen Rente. Die Drei-Säulen-Logik zeigt, warum Betriebsrente und private Vorsorge oft den Unterschied machen, wenn der gewohnte Lebensstandard im Alter gehalten werden soll.
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Drei Säulen Rentensystem erklärt. Das deutsche Alterseinkommen setzt sich typischerweise aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge zusammen, weil eine Säule allein oft nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard abzusichern.
Wer grob überschlagen will, wie viel Geld im Alter voraussichtlich zur Verfügung steht, braucht vor allem einen klaren Blick darauf, welche Zahlungen aus welcher „Säule“ kommen und nach welcher Logik sie finanziert werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt das Drei-Säulen-Modell so: Die gesetzliche Rente ist die Basis, Betriebsrenten und private Vorsorge sollen zusätzliche Lücken schließen, vor allem weil sich das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentnerinnen und Rentnern durch die Demografie verschiebt.
Säule 1: Gesetzliche Rente als Fundament, finanziert im Umlageverfahren
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen der größte Baustein im Alter. Versichert sind automatisch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehr als einer geringfügigen Beschäftigung. Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen gilt ebenfalls eine Pflichtversicherung. Daneben gibt es Sondersysteme wie die Künstlersozialkasse, die Alterssicherung der Landwirte oder berufsständische Versorgungswerke.
Wichtig für das Verständnis: Die gesetzliche Rente wird über das Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Beiträge finanzieren die laufenden Renten. Es wird also nicht individuell „angespart“, sondern zwischen Generationen umverteilt.
Die Einnahmen der Rentenversicherung bestehen laut GDV zu gut zwei Dritteln aus Beiträgen der Versicherten. Zusätzlich zahlt der Bund erhebliche Mittel zu. Für 2026 sind dafür 127,8 Milliarden Euro veranschlagt.
Warum die gesetzliche Rente stärker unter Druck steht
Der GDV ordnet zwei Treiber ein: steigende Lebenserwartung und demografischer Wandel. Menschen beziehen heute im Schnitt länger Rente als früher. Als historische Einordnung nennt der Verband den Start der Rentenversicherung 1889. Damals begann die Altersrente ab 70 Jahren bei mindestens 30 Beitragsjahren. Heute liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.
Zur Größenordnung der längeren Rentenphase verweist der GDV auf Durchschnittswerte: Männer können mit 67 Jahren noch mit rund 16 Jahren Lebenserwartung rechnen, Frauen mit rund 19 Jahren. Zugleich kommen auf weniger Beitragszahlende mehr Rentnerinnen und Rentner. Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung mache bereits etwa ein Drittel der Steuereinnahmen aus.
Politisch soll das Thema weiter bearbeitet werden. Bis Sommer 2026 soll eine Rentenkommission Vorschläge vorlegen. Dabei sollen alle drei Säulen betrachtet werden.
Säule 2: Betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber
Die betriebliche Altersversorgung läuft über den Arbeitgeber. Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch darauf, dass ein Teil des Bruttoeinkommens in eine Betriebsrente fließt. Das ist die Entgeltumwandlung.
Arbeitgeber müssen die Beiträge dabei laut GDV um mindestens 15 Prozent bezuschussen. Betriebsrenten sind kapitalgedeckt. Die Beiträge werden also am Kapitalmarkt angelegt, statt direkt laufende Renten zu finanzieren. Hohe Garantievorgaben sollen für Sicherheit sorgen.
Verbreitung: Warum viele trotzdem keine Betriebsrente haben
Der GDV nennt ein Verbreitungsproblem: Die Zahl der aktiven Anwartschaften stieg nach der Reform 2001 zunächst von knapp 14,6 Millionen auf rund 21 Millionen (Stand: 2023). Seit über zehn Jahren stagniere das und zuletzt sei die Zahl leicht gesunken.
Nur rund 52 Prozent der Beschäftigten haben demnach eine betriebliche Altersversorgung. Lücken sieht der GDV vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, etwa im Handwerk oder bei kleineren Dienstleistern.
Als Reaktion darauf wurde im Dezember 2025 das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verabschiedet. Der GDV nennt als Beispiel, dass die Geringverdienerförderung ausgebaut wurde. Diskutiert werde außerdem, ob Beschäftigte künftig automatisch in eine Betriebsrente einbezogen werden könnten.
Säule 3: Geförderte private Altersvorsorge als Lückenschließer
Die private Altersvorsorge soll individuelle Versorgungslücken schließen. Als staatlich geförderte Variante wurde vor fast 25 Jahren die Riester-Rente eingeführt. Lange galt dabei eine hundertprozentige Beitragsgarantie. Anbieter mussten also garantieren, dass zum Rentenbeginn die eingezahlte Summe vollständig erhalten bleibt. Der GDV bewertet das als teuren Sicherheitsbaustein, der im Niedrigzinsumfeld Renditechancen gebremst habe.
Mit einer Altersvorsorgereform wird die geförderte private Altersvorsorge laut GDV grundlegend verändert. Ab 2027 soll erstmals eine Wahl zwischen Produkten mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie möglich sein.
Wie der GDV es einordnet, hängt die passende Garantie stark von der Lebenssituation ab:
- Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat oder besonders viel Sicherheit möchte, wählt eher eine höhere Garantie.
- Bei sehr langen Ansparzeiträumen von 30 oder 40 Jahren können hohe Garantien Renditechancen kosten.
Entscheidend ist am Ende die Summe: das Gesamtversorgungsniveau
Für den Alltag ist weniger entscheidend, wie jede Säule einzeln klingt, sondern was zusammen herauskommt. Der GDV beschreibt dafür das Gesamtversorgungsniveau als Verhältnis des gesamten Alterseinkommens aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zum heutigen Einkommen.
Die Rentenkommission soll dazu eine neue Kennzahl entwickeln. Der GDV verweist auf ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), das im Auftrag des Verbands erstellt wurde. Grundlage war eine repräsentative Befragung von mehr als 4.200 Erwerbstätigen.
Zwei Werte aus dieser Befragung helfen bei der Einordnung:
- Gewünschtes Alterseinkommen im Durchschnitt: 78 Prozent des derzeitigen Nettoeinkommens.
- Als Mindestbedarf „um über die Runden zu kommen“ im Durchschnitt: 58 Prozent des derzeitigen Nettoeinkommens.
Der GDV leitet daraus ab, dass ein Gesamtversorgungsniveau in dieser Größenordnung nur mit einer starken kapitalgedeckten Zusatzvorsorge erreichbar sei, also über Betriebsrente und private Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Praktische Einordnung: Was sich aus den drei Säulen ableiten lässt
Für eine realistische Planung hilft vor allem, die eigene Altersvorsorge in diese drei Bausteine zu sortieren und Lücken sichtbar zu machen:
- Gesetzliche Rente liefert meist die Grundabsicherung, hängt aber vom Umlagesystem und der Demografie ab.
- Betriebsrenten können ein starkes Plus sein, sind aber nicht in allen Betrieben verbreitet.
- Private Vorsorge kann gezielt ergänzen, wobei ab 2027 die Höhe der Beitragsgarantie stärker wählbar wird.
Unterm Strich gilt: Je klarer die drei Säulen getrennt betrachtet werden, desto einfacher lässt sich das erwartbare Alterseinkommen als Summe einordnen.
Autor:Meike Jakob aus Landau |