Dienstliche E-Mail privat nutzen: Was im Job erlaubt ist

Die private Nutzung des dienstlichen Mail-Postfaches ist nur dann erlaubt, wenn sie explizit genehmigt wurde. | Foto: dpa
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Dienstliche E-Mail privat nutzen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf ein dienstliches Postfach in der Regel nicht privat genutzt werden. Für Beschäftigte ist damit vor allem wichtig, ob es im Betrieb eine klare Regel zur privaten Nutzung gibt.

Eine dienstliche E-Mail-Adresse ist grundsätzlich für berufliche Kommunikation gedacht, etwa mit Kunden, Kollegen oder für beruflich relevante Accounts. "Sofern die private Nutzung nicht explizit erlaubt ist, ist sie nicht gestattet", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Fehlt eine Erlaubnis, darf das Postfach also ausschließlich für die Arbeit verwendet werden. Nur wenn Chefin oder Chef etwas anderes festlegen, ist eine private Nutzung zulässig.

Klare Vorgaben entscheiden über das Risiko

Ist die private Nutzung untersagt, darf der Arbeitgeber die Einhaltung der Regeln auch im zumutbaren Rahmen kontrollieren. Wird dabei festgestellt, dass das Postfach privat genutzt wurde, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall ist auch eine Kündigung möglich.

Entscheidend ist nach Einschätzung der Expertin aber, ob es eine hinreichend klare Weisung gibt. Gab es keine klare Vorgabe dazu, dass die dienstliche E-Mail-Adresse nur für die Arbeit verwendet werden darf, darf ein Verstoß auch nicht sanktioniert werden.

Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Für den Alltag im Job gilt damit vor allem, dass die betriebliche Regelung zur privaten Nutzung den Ausschlag gibt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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