Collien Monica Fernandes: OLG sieht Vorwürfe gegen Ulmen als zulässig

Collien Monica Fernandes: Im Streit um Berichte zu Vorwürfen gegen Christian Ulmen hat das Hanseatische Oberlandesgericht zentrale Punkte bewertet. | Foto: Nopphon/stock.adobe.com
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Celebrity. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat im Streit um die SPIEGEL-Berichterstattung zu Collien Monica Fernandes zentrale Punkte zugunsten der Moderatorin und Schauspielerin bewertet. Nach Darstellung ihrer Anwältin sind die öffentlich erhobenen Vorwürfe gegen Christian Ulmen in dem Verfahren als zulässig eingestuft worden, teils sogar als unstreitig.

Das Gericht hält demnach fest, dass Ulmen pornografische Videos und Fotos von Frauen, die Fernandes ähnlich sehen, unter ihrem Namen verbreitet habe, um Empfänger zu täuschen. Außerdem geht es um Fake-Profile, über die Kontakt mit zahlreichen Männern zustande gekommen sei, sowie um Deepfake-Fotos.

Was das Gericht zu Fake-Profilen und Deepfakes festhält

In dem Beschluss betonen die Richterinnen und Richter laut Mitteilung, Ulmen bestreite nicht, Fake-Profile unter dem Namen von Fernandes angelegt und darüber pornografische Inhalte verschickt zu haben. In der Darstellung heißt es zudem, er habe seinen „Chat-Partnern“ vortäuschen wollen, es handle sich um Fernandes.

Als unstreitig bewertet das Oberlandesgericht demnach auch, dass Deepfake-Fotos von Fernandes verschickt wurden. Diese Punkte stehen im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung rund um die Berichterstattung.

Collien Monica Fernandes: Streit um Berichterstattung zu körperlicher Gewalt

Ulmen scheiterte laut Mitteilung außerdem damit, eine weitere Berichterstattung über Vorwürfe körperlicher Gewalt gegen seine damalige Partnerin untersagen zu lassen. Das Oberlandesgericht entschied demnach, dass die SPIEGEL-Berichterstattung über die Erlebnisse von Fernandes im Januar 2023 rechtmäßig ist.

Im Text wird dazu auch eine Stellungnahme aus einer von Ulmen beauftragten Kanzlei vom 27. März 2026 zitiert: „Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beiderseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht“.

Polizeieinsatz, Verfahren und Untersuchungshaft

Aus Unterlagen wird in der Mitteilung beschrieben, die Polizei sei nach einem Hilferuf von Fernandes aus dem Fenster der gemeinsamen Wohnung eingetroffen und habe Blutergüsse am Arm festgestellt. Sie habe Fernandes zur medizinischen Versorgung in eine Notaufnahme gebracht, eine Ärztin habe zahlreiche Hämatome und Prellungen dokumentiert.

Die Polizei leitete demnach ein Verfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Ulmen ein. In der Darstellung heißt es, Fernandes sei in den Unterlagen als Betroffene aufgeführt, Ulmen als Beschuldigter, und Ulmen sei wegen des Verdachts auf Körperverletzung in Haft genommen worden.

„Virtuelle Vergewaltigung und skrupellose Demütigung“

Für den Folgetag sei laut Mitteilung eine Verhandlung angesetzt worden, das Verfahren sei aber eingestellt worden, weil Fernandes ihren damaligen Partner weder anzeigen noch gegen ihn aussagen wollte. Dazu heißt es, Ulmen sei daraufhin freigelassen worden.

Fernandes äußert sich in der Mitteilung außerdem zur Debatte um digitale sexualisierte Gewalt und zur öffentlichen Diskussion: „Sowohl die Berichterstattung als auch die öffentliche, hitzig geführte Diskussion um digitale sexualisierte Gewalt sind logische Folgen der von Herrn Ulmen unstreitig begangenen Taten. Dass die auf den SPIEGEL Artikel folgende Berichterstattung von Seiten des Täters als „unverhältnismäßig“ und „an Hysterie grenzend“ bezeichnet wird, zeigt, dass es nach wie vor keine Tateinsicht zu geben scheint. Nur ein Täter, der sich der Tragweite seiner Taten nicht bewusst ist, kann diesen öffentlichen Aufschrei als „Hysterie“ abtun, und nicht als Reaktion auf die virtuelle Vergewaltigung und skrupellose Demütigung meiner Person, die nachweislich (und vom Oberlandesgericht als unstreitig angesehen) über Jahre stattfand“, so Fernandes. [red]

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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