Bußgeld bei Rotlicht: Schätzung reicht vor Gericht nicht

Wie lang zeigt diese Ampel schon Rot? Eine einfache Schätzung reicht vor Gericht unter Umständen nicht aus, um Rotlichtsünder hart zu bestrafen. | Foto: dpa
  • Wie lang zeigt diese Ampel schon Rot? Eine einfache Schätzung reicht vor Gericht unter Umständen nicht aus, um Rotlichtsünder hart zu bestrafen.
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Rotlichtverstoß nachweisen. Für Autofahrer kann ein Rotlichtverstoß schnell teuer werden. Ein Urteil zeigt jedoch, dass eine bloße Schätzung durch einen Zeugen nicht ausreicht, um die besonders strenge Variante des Verstoßes mit Fahrverbot zu belegen.

Ein Busfahrer in München war zunächst zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden. Ein Passagier hatte angezeigt, der Fahrer sei bei Rot über die Ampel gefahren. Nach Angaben des Zeugen habe die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot gezeigt.

Der Mann begründete seine Einschätzung damit, dass er heruntergezählt habe. Außerdem versuchte er mithilfe einer Weg‑Zeit‑Berechnung abzuschätzen, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, als der Bus die Haltelinie überquerte.

Gericht hält Schätzung für zu ungenau

Das Bayerische Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass diese Angaben nicht ausreichen. Die bloße Schätzung eines Zufallszeugen sei keine verlässliche Grundlage, um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen.

Auch die Berechnung über Strecke und Zeit überzeugte das Gericht nicht. Ein Brems‑ und Anfahrvorgang zusammen mit dem Umschalten der Ampel sei zu komplex, um ihn mit einer derart ungenauen Methode sicher zu beurteilen.

Hinzu kam, dass der Zeuge in der Mitte des Busses saß und damit keinen vollständigen Überblick über alle relevanten Umstände hatte.

Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß

Als glaubhaft wertete das Gericht allerdings die Aussage, dass der Bus die Haltelinie bei bereits roter Ampel überfahren hatte. Damit lag ein fahrlässiger Rotlichtverstoß vor.

Der Unterschied ist im Bußgeldkatalog deutlich spürbar:

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet in der Regel etwa 90 Euro.
  • Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigt.
  • Dann drohen 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
  • Mit Gefährdung steigt das Bußgeld auf 320 Euro und das Fahrverbot auf zwei Monate.
  • Bei einem Unfall sind 360 Euro und ebenfalls zwei Monate Fahrverbot möglich.

Das Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts (Az.: 201 ObOWi 105/26), auf das der ADAC hinweist, zeigt damit. Für die strengere Ahndung eines Rotlichtverstoßes braucht es eine belastbare Feststellung der Rotphase und keine bloße Schätzung. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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