Betrug bei Insolvenzware erkennen: So bleibt Vorkasse aus
- Mail-Betrug: Werden Restposten aus einer Insolvenzmasse zu ungeheuer günstigen Preisen angeboten, sollten Verbraucher misstrauisch sein.
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Insolvenzware erkennen. Wer angebliche Restposten aus einer Insolvenzmasse per E-Mail angeboten bekommt, kann mit wenigen Prüfungen das Risiko eines Vorkasse-Betrugs deutlich senken. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen nutzen Täter derzeit Schreiben, die seriös wirken und sogar den Absender einer real existierenden Anwaltskanzlei tragen.
Im Alltag wirkt das Angebot oft glaubwürdig, weil ungewöhnlich günstige Preise und ein offizieller Briefkopf Vertrauen schaffen. Das entscheidende Warnsignal bleibt jedoch die verlangte Vorkasse. Wird vorab überwiesen, kommt die Ware nach Angaben der Verbraucherschützer in solchen Fällen oft nie an.
Zwei Prüfungen entlarven viele Fake-Angebote
Die Verbraucherzentrale Hessen rät dazu, zuerst die angebliche Kanzlei zu prüfen. Im Bundesweit Amtlichen Anwaltsverzeichnis lässt sich nachsehen, ob die Kanzlei tatsächlich existiert. Wichtig ist dabei der Abgleich der Kontaktdaten mit dem Briefkopf. Weichen Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse ab, spricht das gegen ein seriöses Angebot. Bei Unsicherheit kann eine Nachfrage über die Kontaktdaten aus dem Verzeichnis helfen.
Außerdem sollte geprüft werden, ob der angebliche Insolvenzverkauf überhaupt plausibel ist. Ein solches Angebot ergibt nur Sinn, wenn für das genannte Unternehmen tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Verwalter bestellt wurde. Auskunft dazu gibt das offizielle Insolvenzportal. Bestehen weiter Zweifel, kommt eine Rückfrage beim zuständigen Insolvenzgericht in Betracht.
- Seriöse Kanzlei im Anwaltsverzeichnis prüfen.
- Kontaktdaten mit dem Briefkopf abgleichen.
- Insolvenzverfahren im offiziellen Portal kontrollieren.
- Keine Zahlung per Vorkasse leisten.
- Bereits weitergegebene Zahlungsdaten sofort der Bank melden.
- Den Fall bei der Polizei anzeigen, auch online.
Wer bereits Bank- oder Zahlungsdaten übermittelt hat, sollte schnell handeln und die eigene Bank informieren. Eine Strafanzeige bei der Polizei ist ebenfalls möglich, auch online. Für Verbraucher zählt damit vor allem, angeblich günstige Insolvenzposten erst nach einem doppelten Faktencheck ernst zu nehmen. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |