Bergrettung im Urlaub absichern: Diese Klausel zählt
- Vor allem Aktivurlauber sollten prüfen, ob und in welchem Umfang Sportarten wie Bergsteigen oder Mountainbiken in der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind.
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Auslandsreisekrankenversicherung. Wer im Urlaub wandert oder in den Bergen unterwegs ist, sollte prüfen, ob Such‑ und Bergungskosten wirklich abgesichert sind. Denn nicht jede Police zahlt automatisch, wenn nach einer Fehleinschätzung oder Orientierungslosigkeit Hilfe benötigt wird.
Für Reisen außerhalb Deutschlands gilt eine Auslandsreisekrankenversicherung als wichtige Absicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) bezeichnet sie als die «wichtigste Reiseversicherung überhaupt», weil gesetzliche Krankenkassen im Ausland oft nur eingeschränkt leisten.
Gerade bei Aktivurlaub mit Wandern, Klettern oder Mountainbiken lohnt jedoch ein genauer Blick in die Bedingungen. Nicht jede Police deckt alle Situationen ab, in denen Rettungskräfte im Gebirge eingesetzt werden müssen.
Such- und Bergungskosten sollten mindestens 5.000 Euro betragen
Nach Einschätzung des BdV sollte ein guter Tarif mehrere Leistungen enthalten. Dazu gehören medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland sowie ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Hause.
Wichtig sind außerdem ausreichend hohe Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Der Verband empfiehlt eine Absicherung von mindestens 5.000 Euro.
Im Detail kann es jedoch Unterschiede geben. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten problemlos, wenn ein Unfall passiert oder eine akute Erkrankung vorliegt. Anders kann es aussehen, wenn jemand unverletzt ist, sich aber durch eine Fehleinschätzung, mangelnde Ausrüstung oder Orientierungsverlust in eine Notlage bringt und gerettet werden muss.
Formulierungen im Vertrag entscheiden über den Schutz
Entscheidend ist laut BdV der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Als vergleichsweise umfassend gelten Formulierungen, nach denen Such-, Rettungs- und Bergungskosten auch bei einer «unfallbedingten oder sonstigen Notlage» oder bei einer «medizinischen Notwendigkeit oder Bergnot» übernommen werden.
Enthält der Vertrag dagegen nur die Einschränkung «infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung», kann der Schutz deutlich enger sein.
Kommt es später zum Streit über die Kostenübernahme, prüfen Gerichte im Einzelfall den genauen Vertragswortlaut. Auch medizinische Gutachten können dann eine Rolle spielen.
Auch Spezialversicherungen für Bergsport genau prüfen
Bei Aktivurlaub kann zusätzlich relevant sein, ob bestimmte Sportarten überhaupt eingeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem:
- Bergsteigen
- Klettern
- Gleitschirmfliegen
- Mountainbiken
Manche Reisende entscheiden sich deshalb für spezielle Wander- oder Bergsportversicherungen, etwa über Alpenvereine. Auch hier lohnt sich ein Blick auf Voraussetzungen und Leistungsgrenzen, etwa bis zu welcher Höhe Bergungskosten übernommen werden.
In Deutschland zahlt die Krankenkasse nicht immer alles
Auch im Inland werden Rettungseinsätze im Gebirge nicht automatisch vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In vielen Fällen werden nur notwendige Transportkosten bis zur medizinischen Versorgung bezahlt.
Teure Suchaktionen oder Rettungseinsätze in schwierigem Gelände können deshalb teilweise bei den Betroffenen bleiben.
Dabei unterscheiden Fachleute zwischen Bergung und Rettung. Verletzt sich etwa jemand beim Skifahren und kann nur mit einem Hubschrauber aus dem Gelände geholt werden, gilt der Einsatz meist als Bergung. Diese Kosten übernehmen gesetzliche Krankenkassen selbst in Deutschland häufig nur teilweise.
Anders kann es bei einer Rettung sein. Wenn der Gesundheitszustand so kritisch ist, dass ein schneller Transport ins Krankenhaus medizinisch notwendig ist, werden die Kosten für einen Rettungshubschrauber in der Regel vollständig übernommen.
Für Reisende in den Bergen entscheidet damit oft eine Formulierung im Vertrag darüber, ob ein Rettungseinsatz mehrere tausend Euro kostet oder von der Versicherung getragen wird. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |