Beeren, Pilze und Kräuter sammeln: Was ist im Wald erlaubt?

Besonders auf den markanten Grindeflächen kann im Schwarzwald von August bis Oktober auch Preiselbeeren finden | Foto: Heike Schwitalla
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Beeren, Pilze und Kräuter sammeln gehört für viele Menschen zum Spaziergang durch den Wald dazu. Doch wie viel darf man eigentlich mitnehmen? Und wo gelten besondere Regeln? Das Forstamt des Landkreises Rastatt erklärt die wichtigsten Spielregeln. Die Grundregeln gelten dabei in ganz Deutschland.
Ob eine Handvoll Walderdbeeren beim Spaziergang, frische Brombeeren für den Kuchen oder ein paar Kräuter für den Tee – gerade im Sommer und Herbst locken die Wälder mit essbaren Schätzen. Viele Menschen greifen ganz selbstverständlich zu. Erlaubt ist das allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Kleine Mengen für den Eigenbedarf sind erlaubt

Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte „Handstraußregel“. Sie erlaubt es, kleine Mengen wild wachsender Pflanzen, Pilze und Beeren für den persönlichen Eigenbedarf zu sammeln. Gemeint sind Mengen, die man mit der Hand oder einem kleinen Behälter für eine Mahlzeit oder beispielsweise einen selbstgebackenen Kuchen aufnehmen kann.
Wer dagegen mit Eimern oder großen Säcken unterwegs ist oder die gesammelten Produkte verkaufen möchte, überschreitet die gesetzlichen Grenzen.
Die Hinweise des Forstamts des Landkreises Rastatt beziehen sich damit auf eine Regelung, die grundsätzlich bundesweit gilt. Allerdings können vor Ort zusätzliche Einschränkungen gelten.

Rücksicht auf Tiere und Natur nehmen

Auch wenn das Sammeln kleiner Mengen erlaubt ist, sollte dabei stets an die Tiere gedacht werden. Was für Menschen ein leckerer Snack ist, stellt für viele Vogelarten, Säugetiere und Insekten eine wichtige Nahrungsquelle dar.
Gerade im Spätsommer und Herbst sind Beeren und Früchte für die Tiere entscheidend, um Fettreserven für den Winter aufzubauen oder den Nachwuchs zu versorgen. Leonie Seitz vom Forstamt des Landkreises Rastatt sagt: „Deshalb gilt: Nur so viel mitnehmen, wie wirklich benötigt wird, und immer ausreichend Früchte für die Tierwelt zurücklassen. Wer achtsam sammelt, trägt dazu bei, dass Mensch und Natur gleichermaßen von den Schätzen des Waldes profitieren können.“

In Naturschutzgebieten können strengere Regeln gelten

Nicht überall darf einfach gesammelt werden. In vielen Naturschutzgebieten oder besonders empfindlichen Lebensräumen gelten strengere Vorschriften. Dort können Pflanzen und Pilze vollständig geschützt sein oder das Betreten bestimmter Bereiche ist untersagt.
Hinweisschilder vor Ort informieren über die jeweiligen Regelungen und sollten unbedingt beachtet werden. Gerade in Mooren, auf seltenen Magerrasen oder in Bereichen mit gefährdeten Pflanzenarten kann selbst das Pflücken kleiner Mengen die empfindliche Natur beeinträchtigen.

Vorsicht bei Pilzen und Wildpflanzen

Neben den rechtlichen Vorgaben spielt auch die eigene Sicherheit eine wichtige Rolle. Viele essbare Pilze oder Wildpflanzen besitzen giftige Doppelgänger, die auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden sind. Bereits kleine Mengen können schwere Vergiftungen verursachen. Deshalb empfehlen Fachleute, ausschließlich Arten zu sammeln, die eindeutig bestimmt werden können. „Im Zweifelsfall lieber stehen lassen oder sich an Fachleute wenden“, rät die Forstmitarbeiterin.
Hilfreich sind auch geführte Kräuter- oder Pilzwanderungen, um Sicherheit bei der Bestimmung zu erlangen.

Zu den Schätzen des Waldes zählt auch der Parasolpilz | Foto: Leonie Seitz/LRA
  • Zu den Schätzen des Waldes zählt auch der Parasolpilz
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Einige Arten dürfen grundsätzlich nicht gesammelt werden

Einige Pflanzenarten stehen unabhängig von der gesammelten Menge unter gesetzlichem Schutz und dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Orchideenarten oder andere seltene Pflanzen. Auch manche Pilzarten sind besonders geschützt. Wer im Wald sammeln möchte, sollte sich deshalb vorher über die geltenden Bestimmungen informieren. Die Regeln können je nach Schutzgebiet ergänzt oder verschärft werden.
So lassen sich Bußgelder vermeiden und gleichzeitig die Artenvielfalt schützen. „Wer auf den Wegen bleibt, Pflanzen nicht unnötig beschädigt und nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sammelt, kann die Natur genießen, ohne ihr zu schaden“, betont Leonie Seitz.

Besonders auf den markanten Grindeflächen kann im Schwarzwald von August bis Oktober auch Preiselbeeren finden | Foto: Heike Schwitalla
Zu den Schätzen des Waldes zählt auch der Parasolpilz | Foto: Leonie Seitz/LRA
Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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