Barrierefreies Wohnen fördern: Warum KfW-Mittel knapp werden
- Symbolbild: Barrierereduzierende Umbauten wie ein schwellenarmes Bad scheitern oft an fehlender Planungssicherheit. WiE fordert daher, dass KfW-Zuschüsse wieder anlaufen und im Bundeshaushalt verlässlich abgesichert werden.
- Foto: Heike Schwitalla
- hochgeladen von Thorsten Kornmann
Barrierefreies Wohnen fördern. Verlässliche Zuschüsse für barrierereduzierende Umbauten sind wichtig, weil viele Wohnungen ohne Stufenfreiheit oder angepasste Bäder im Alltag schnell zum Problem werden und ein Umbau oft nur mit Förderung finanzierbar ist.
Wer zum Beispiel das Bad schwellenarm umbauen oder Türen verbreitern lassen will, muss Handwerksbetriebe beauftragen und Kosten planen können. Genau daran hakt es, wenn Förderprogramme überraschend ausgeschöpft sind.
Der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) fordert deshalb gemeinsam mit weiteren Verbänden, dass das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) kurzfristig wieder startet und im Bundeshaushalt 2027 ausreichend Geld dafür vorgesehen wird. Für 2026 waren 50 Millionen Euro bereitgestellt, diese Mittel waren bereits am Mittwoch, 30. Juli aufgebraucht.
Warum die Nachfrage so hoch ist
WiE verweist auf konkrete Größenordnungen, die den Bedarf erklären. In Deutschland fehlen rund 2,5 Millionen barrierefreie Wohnungen. Gleichzeitig leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Mit zunehmendem Alter steigt zudem der Anteil der Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Eine verlässliche Förderung kann aus Sicht der Verbände dazu beitragen, dass notwendige Anpassungen früher umgesetzt werden. Das kann vorzeitige Umzüge oder einen früheren Wechsel in stationäre Pflege zumindest in einzelnen Fällen vermeiden. WiE betont dabei den Nutzen für Betroffene, Angehörige und soziale Sicherungssysteme.
Was WiE konkret vorschlägt
Im Kern geht es um mehr Planbarkeit für Eigentümer, Mieter und Handwerksbetriebe. Genannt werden drei Punkte:
- KfW-Zuschussprogramm wieder aufnehmen, damit barrierereduzierende Umbauten kurzfristig wieder gefördert werden können.
- Barrierefreiheit dauerhaft in Förderprogrammen verankern, zum Beispiel als eigenes Fördermodul innerhalb bestehender Wohnraum- und Sanierungsförderungen, damit Förderung nicht nur punktuell verfügbar ist.
- Steuerliche Anreize ergänzen, indem der § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) um Maßnahmen zur Barrierereduzierung erweitert wird. Das könnte vor allem selbstnutzende Eigentümer eher zu Investitionen bewegen.
Unterzeichnet wurde der Verbändebrief von sieben Organisationen aus den Bereichen Wohnen, Seniorenvertretung, Soziales und Industrie, darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Sozialverband Deutschland (SoVD).
Am Ende zählt für den Alltag vor allem eines: Wenn Fördermittel verlässlich und planbar sind, lassen sich notwendige Umbauten im Wohnungsbestand eher rechtzeitig umsetzen.
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |