Auf Spam reingefallen? Das sind Ihre Rechte
- Wurde ein ungewollter Vertrag am Telefon abgeschlossen, haben Kunden Rechte
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Verbraucherschutz. Ein unerwünschter Anruf kann schnell teuer werden: Angebliche Vertragsabschlüsse, dubiose Rechnungen oder sogar Abbuchungen vom Konto verunsichern viele Betroffene. Doch Verbraucher müssen das nicht einfach hinnehmen. Wer auf Spam oder Telefonwerbung hereingefallen ist, kann sich wehren – und sollte möglichst schnell handeln.
Telefonwerbung ohne Einwilligung ist verboten
Werbeanrufe sind in Deutschland nur erlaubt, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Ohne diese Einwilligung sind solche Anrufe rechtswidrig. Unternehmen drohen in solchen Fällen empfindliche Bußgelder.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass unseriöse Anbieter am Telefon versuchen, Verträge unterzuschieben, persönliche Daten abzufragen oder Druck aufzubauen. Besonders häufig geht es laut Verbraucherzentrale um Energieverträge, Telekommunikation, Versicherungen, Banken oder Zeitschriftenabos.
Bei verdächtigen Anrufen gilt: möglichst nicht auf das Gespräch einlassen, keine sensiblen Daten nennen und im Zweifel direkt auflegen. Die Verbraucherzentrale rät außerdem dazu, Fragen nicht einfach mit „Ja“ zu beantworten, da dies später missbräuchlich als Zustimmung ausgelegt werden könnte. Besser ist es, in ganzen Sätzen zu sprechen. Wichtig ist auch, Datum, Uhrzeit, Telefonnummer, Name des Anrufers und den Gesprächsinhalt zu notieren, um sich später gegen mögliche Forderungen wehren zu können.
Was gilt, wenn am Telefon ein Vertrag abgeschlossen wurde?
Viele Betroffene erschrecken, wenn nach einem Anruf plötzlich Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Mahnungen eintreffen. Doch nicht jeder angeblich am Telefon geschlossene Vertrag ist auch wirksam. In vielen Fällen fehlt es an wichtigen Voraussetzungen für einen gültigen Vertrag. Die Verbraucherzentrale informiert, dass die Regeln in einigen Bereichen besonders streng sind:
- Energielieferverträge wie Strom oder Gas sind nur wirksam, wenn sie nach dem Telefongespräch in Textform bestätigt werden.
- Verträge über Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschlüsse sind nur wirksam, wenn eine Vertragszusammenfassung in Textform vorliegt und der Verbraucher in Textform zustimmt.
- Auch Gewinnspielverträge dürfen nicht allein am Telefon wirksam abgeschlossen werden.
Bei anderen Verträgen scheitert ein wirksamer Abschluss oft daran, dass wesentliche Informationen fehlen – etwa zum Preis, zur Laufzeit, zu Kündigungsrechten oder sogar zur wahren Identität des Unternehmens.
Diese Rechte haben Verbraucher
Wer nach einem Werbeanruf Unterlagen zu einem ungewollten Vertrag erhält, sollte schnell reagieren. Die Verbraucherzentrale rät, den angeblichen Vertrag vorsorglich zu widerrufen. Selbst wenn der Vertrag möglicherweise gar nicht wirksam zustande gekommen ist, sind Betroffene damit auf der sicheren Seite.
Telefonisch geschlossene Verträge können in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich diese Frist sogar deutlich – auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Wichtig: Forderungen nicht einfach ignorieren
Wer eine Rechnung oder Mahnung zu einem angeblichen Telefonvertrag bekommt, sollte diese nicht einfach weglegen. Zwar müssen unberechtigte Forderungen nicht bezahlt werden, trotzdem sollte man sich aktiv dagegen wehren.
Denn wer gar nicht reagiert, riskiert weiteren Druck durch Mahnungen oder Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale bietet für solche Fälle Musterbriefe und Unterstützung an. Wurden am Telefon sensible Daten wie IBAN oder Kreditkartendaten genannt, sollten Betroffene ihre Kontobewegungen besonders aufmerksam kontrollieren. Unbekannte Abbuchungen sollten sofort mit der Bank geklärt werden.
Auch dann gilt: Alles dokumentieren und Unterlagen sorgfältig aufbewahren.
Wo Betroffene Hilfe bekommen
Wer von unerlaubter Telefonwerbung betroffen ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Außerdem ist die Bundesnetzagentur die richtige Stelle, um unerlaubte Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch zu melden. Sie kann Rufnummern abschalten und Bußgelder verhängen.
Geht es nicht nur um Telefonwerbung, sondern um Trickbetrug oder Datendiebstahl, sollten Betroffene zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
So schützen Sie sich künftig
Der beste Schutz ist, unbekannte Nummern möglichst nicht anzunehmen und auf keinen Fall unüberlegt zurückzurufen. Denn schon das kann dazu führen, dass die eigene Nummer als „aktiv“ eingestuft wird und weitere Anrufe folgen. Hilfreich können außerdem Spam-Filter von Mobilfunkanbietern, spezielle Apps zur Erkennung verdächtiger Nummern und das Blockieren einzelner Rufnummern sein. Zudem sollte die eigene Telefonnummer nur sparsam weitergegeben werden.
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |
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