Ahrtal: Wiederaufbauhilfe endet am 30. Juni – Frist für Anträge läuft ab
- Die Frist für Fluthilfe-Anträge bei der Förderbank ISB endet am 30. Juni 2026. (Symbolbild)
- Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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Ahrtal. Wer von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffen ist und noch staatliche Wiederaufbauhilfe beantragen will, hat nur noch wenige Tage Zeit. Die Frist für Erstanträge endet am Dienstag, 30. Juni, um 24 Uhr. Danach können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Hintergrund ist der nationale Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern. Insgesamt stehen rund 15 Milliarden Euro bereit. Etwa 14 Milliarden davon sind für das Ahrtal vorgesehen. Ein Teil der Mittel wird über die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz abgewickelt.
Wer noch Anträge stellen kann
Antragsberechtigt sind verschiedene Gruppen, wenn Schäden durch die Flut entstanden sind und diese nicht vollständig von Versicherungen übernommen wurden.
- Privathaushalte mit beschädigtem Hausrat. Dazu zählt auch Inventar aus vermieteten Ferienwohnungen.
- Eigentümer von beschädigten Gebäuden. Auch private Vermieter sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen können Anträge stellen.
- Versicherte Privathaushalte etwa für Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
- Unternehmen, Selbstständige und Angehörige freier Berufe. Ziel ist hier die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit.
Wofür die Förderung genutzt werden darf
Die Hilfen dienen grundsätzlich dazu, den Zustand vor der Flut wiederherzustellen. Unternehmen können beispielsweise Reparaturen finanzieren oder zerstörte Gegenstände ersetzen lassen. Eine Verbesserung über den früheren Zustand hinaus ist nicht vorgesehen.
Auch im privaten Bereich gilt dieses Prinzip. Gebäude oder Einrichtungen dürfen nur in vergleichbarer Größe und Ausstattung wieder aufgebaut werden.
Warum Anträge abgelehnt werden
Nach Angaben der Förderbank scheitern Anträge häufig an formalen Punkten. Gründe können sein:
- unvollständige Unterlagen
- nicht ausreichend belegte Schäden
- fehlende Kontoverifizierung
- fehlende Mitwirkung im Verfahren
Wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist
Bei Hausrat kann eine Bewilligung teilweise schon nach wenigen Tagen erfolgen. Bei Gebäudeschäden dauert die Prüfung oft länger. Der Umfang der Schäden unterscheidet sich stark und muss im Einzelfall bewertet werden.
Warum die Frist verlängert wurde
Ursprünglich sollte die Antragstellung bereits am Freitag, 30. Juni, enden. Die Bundesregierung verlängerte die Frist jedoch um drei Jahre. Als Gründe wurden Engpässe bei Gutachtern, Baumaterialien und Handwerksbetrieben genannt.
Was nach dem Fristende noch möglich ist
Auch nach Dienstag, 30. Juni, können bei bereits gestellten Anträgen weiterhin Unterlagen eingereicht werden. Dazu zählen etwa Mittelabrufe, Mehrkostenanträge oder Verwendungsnachweise.
Bei privaten Gebäuden prüfen häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zunächst die Schadensgutachten. Erst danach wird der Bewilligungsbescheid erstellt und die Fördermittel können abgerufen werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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