Datenschutz-Urteil: Wann soziale Netzwerke für Tracking wirklich haften
Datenschutz. Wer beim Surfen ohne wirksame Einwilligung über Drittseiten getrackt wird, kann einem sozialen Netzwerk die Speicherung bestimmter bereits übermittelter Daten untersagen lassen. Für das eigentliche Tracking auf den Webseiten der Drittanbieter haftet der Netzwerkbetreiber nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aber nicht automatisch. Damit ordnet das Gericht die Verantwortung beim Datensammeln klarer ein. Entscheidend ist, ob eine wirksame Einwilligung für die...