Zuverlässigkeitsprüfung für Landtagsmitarbeiter: AfD zieht vor Gericht
- Der Verfassungsgerichtshof verhandelt über eine Beschwerde der AfD gegen ein Landtagsgesetz.
- Foto: Sascha Ditscher/dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Koblenz. Wer für Abgeordnete oder Fraktionen in Rheinland-Pfalz arbeitet, soll bis Mittwoch, 30. September Klarheit über die eingeführten Sicherheitsprüfungen bekommen: In Koblenz prüft der Verfassungsgerichtshof eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes.
Was das Gesetz regelt
Der Landtag hatte im Juli des Vorjahres Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie Fraktionen beschlossen. Verweigern Beschäftigte diese Prüfung oder bestehen sie nicht, fließt für sie kein Geld mehr aus öffentlichen Mitteln.
Bei den Überprüfungen werden Angaben aus dem Bundeszentralregister sowie Informationen von Verfassungsschutzbehörden und des Landeskriminalamtes herangezogen. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten. Sie kann gerichtlich überprüft werden.
Warum Rheinland-Pfalz rechtlich Neuland betrat
Mit den Regeln betrat der rheinland-pfälzische Landtag nach dpa-Angaben in Deutschland rechtlich Neuland. Ziel ist nach Darstellung des Landtags der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der Arbeitsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Parlaments.
Der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering von der SPD hatte das Gesetz so begründet: „Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden“.
Warum die AfD klagt
Die AfD-Fraktion sieht in den Änderungen einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte. Der Parlamentarische Geschäftsführer Damian Lohr sprach von einem „Anti-AfD-Gesetz“ und kritisierte, damit sollten „missliebige Meinungen wie von der Gedankenpolizei unterdrückt werden“.
Juristisch moniert die Fraktion mehrere Punkte. Nach ihrer Auffassung verstoßen die Änderungen unter anderem gegen:
- das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung
- die Fraktionsautonomie und das Recht der Fraktionen auf angemessene Ausstattung
- die Chancengleichheit politischer Parteien
- die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- das Bestimmtheitsgebot, das Parteienprivileg und das Rückwirkungsverbot
Was das Verfahren bedeutet
Bei der Klage handelt es sich um ein Normenkontrollverfahren. Dabei kann der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob ein Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Eine solche Entscheidung können unter anderem jede Landtagsfraktion, die Landesregierung oder der Landtag beantragen.
Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz. Er entscheidet als „Hüter der Verfassung“ letztverbindlich über solche Fragen.
Wie es jetzt weitergeht
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker, kündigte in der mündlichen Verhandlung an, die Entscheidung bis Mittwoch, 30. September zu verkünden. Sie soll den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.
Welche Folgen das Gesetz bislang hatte
Nach Angaben des Landtags wurden bisher mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter stimmte der Prüfung nicht zu und erhält deshalb kein Steuergeld. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei Betroffenen für die AfD. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |