Verfassungsschutzbericht: Rheinland-Pfalz entfernt umstrittene Passage zu Burschenschaft

Im Fokus sind Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz von 2024 über «Germania Halle zu Mainz» - hier Fahne und Wappen am Domizil der Burschenschaft. (Archivbild) | Foto: Andreas Arnold/dpa
  • Im Fokus sind Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz von 2024 über «Germania Halle zu Mainz» - hier Fahne und Wappen am Domizil der Burschenschaft. (Archivbild)
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Mainz. Wer den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht nutzt, findet eine umstrittene Passage zur Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ nicht mehr auf der Internetseite des Innenministeriums. Das Ministerium hat im Innenausschuss des Landtags einen redaktionellen Fehler eingeräumt und angekündigt, Abläufe zu ändern.

Die kommissarische Leiterin der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium, Bettina Winter, sagte in Mainz, der Vorgang sei intern thematisiert worden. Wenn künftig Zitate in den Bericht aufgenommen werden, würden sie nochmals redigiert. Das solle verhindern, dass sich ein solcher Fehler wiederhole.

Worum es bei der beanstandeten Passage geht

In dem Abschnitt über die „Neue Rechte“ war ein Aktiver der Burschenschaft mit Aussagen zum ethnischen Volksbegriff beschrieben worden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz befasste sich in einem Eilrechtsschutzverfahren zunächst mit vier Sätzen aus dem Bericht.

Das Gericht entschied im Juli, der erste Satz der Passage sei eine Tatsachenbehauptung, die in dem genannten Artikel weder wörtlich stehe noch sinngemäß daraus hervorgehe. Diese Behauptung sei unwahr. Weil die folgenden Wertungen daran anknüpften, seien auch sie zu beanstanden. Nach Ansicht des Gerichts war die Passage ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers.

Ministerium schwärzt Druckexemplare

Innenminister Achim Schwickert von der CDU sagte, das Land habe nach dem Beschluss alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Der Bericht sei nicht mehr auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Vorhandene Printexemplare seien entsprechend geschwärzt worden. Die beanstandete Passage werde nicht weiter verbreitet.

Einstufung als Beobachtungsobjekt bleibt Streitpunkt

Der Altherrenverband der Burschenschaft war nach der Einstufung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Mainz zunächst gescheitert. Gegen diese Entscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt. Das Hauptsacheverfahren läuft nach Angaben eines OVG-Sprechers weiter.

Schwickert betonte, die Einstufung stütze sich aus Sicht des Ministeriums auf eine Vielzahl von Belegen. Daran werde auf Grundlage einer Gesamtschau aller Erkenntnisse festgehalten. Nun müsse das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entscheiden, ob es der vom Verwaltungsgericht bestätigten Einstufung folgt. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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