Spritzen per Hubschrauber an der Mosel vorerst erlaubt

In steilen Weinbergen an der Mosel dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. (Symbolbild) | Foto: Harald Tittel/dpa
  • In steilen Weinbergen an der Mosel dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. (Symbolbild)
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Koblenz. Fungizide dürfen in den steilen Weinbergen an der Mosel vorerst weiter per Hubschrauber ausgebracht werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz in Koblenz hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die Praxis abgelehnt.

Die Aufsichts und Dienstleistungsdirektion hatte im Mai eine zeitlich befristete Genehmigung erteilt. Sie erlaubt Winzern, Pflanzenschutzmittel in besonders steilen Lagen aus der Luft zu versprühen. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar.

Die Deutsche Umwelthilfe wollte die Maßnahme im Eilverfahren stoppen. Die Organisation verwies unter anderem auf den Schutz des seltenen Mosel Apollofalters. Der Schmetterling gilt als stark gefährdet.

Gericht sieht offene Fragen

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte zwar die Ablehnung des Eilantrags durch die Vorinstanz. Zugleich stellte das Gericht klar, dass der Antrag zulässig gewesen sei. Die Erfolgsaussichten im eigentlichen Hauptverfahren seien derzeit offen.

Nach Einschätzung der Richter sind mehrere Fragen noch ungeklärt. Dazu gehören naturschutzrechtliche und landwirtschaftsrechtliche Aspekte sowie die Ursachen für den Rückgang der Schmetterlingspopulation.

Interessen der Winzer überwiegen im Eilverfahren

Im Eilverfahren nahm das Gericht eine Interessenabwägung vor. Dabei überwogen aus Sicht der Richter die wirtschaftlichen Interessen der Winzer. Ein sofortiger Stopp der Hubschrauberspritzungen könnte in den steilen Mosellagen zu erheblichen Schäden im Weinbau führen.

Ob die Genehmigung dauerhaft Bestand hat, muss nun ein Hauptverfahren klären. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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