Rheintalbahn: Offenlage in Hohberg-Friesenheim startet heute

Für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Abschnitt Hohberg-Friesenheim startet die Offenlage. Bürger können Planunterlagen einsehen und Einwendungen beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen. | Foto: Deutsche Bahn AG / Pablo Castagnola
  • Für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Abschnitt Hohberg-Friesenheim startet die Offenlage. Bürger können Planunterlagen einsehen und Einwendungen beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen.
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Hohberg-Friesenheim. In Hohberg-Friesenheim können Anwohnerinnen und Anwohner ab Mittwoch, 23. September, die Pläne für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn einsehen und Einwendungen vorbereiten. Das Eisenbahn-Bundesamt legt die Planfeststellungsunterlagen bis Donnerstag, 22. Oktober, offen. Wie die Deutsche Bahn mitteilt, geht damit das Genehmigungsverfahren für den ersten Abschnitt zwischen Hohberg und Friesenheim in die nächste Runde.

Südlich von Offenburg plant die Bahn im Gesamtbereich zwischen Hohberg und Kenzingen zwei zusätzliche Gleise parallel zur Autobahn A 5. Der Güterverkehr soll dadurch künftig stärker abseits bewohnter Gebiete fahren. Gleichzeitig will die Bahn die bestehende Rheintalbahn ausbauen und modernisieren, damit im Personenverkehr mehr Verbindungen und kürzere Reisezeiten möglich werden.

Was jetzt für Bürger wichtig ist

Während der Offenlage können Kommunen, Behörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen prüfen. Einwendungen sind bis einschließlich Montag, 23. November, beim Eisenbahn-Bundesamt möglich.

  • Offenlage: Mittwoch, 23. September, bis Donnerstag, 22. Oktober
  • Einwendungen: bis Montag, 23. November
  • Online-Unterlagen: https://beteiligung.bund.de
  • Projektinformationen der Bahn: https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage-7-2.html

Wer die Dokumente in Papierform benötigt, kann sich nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamts per E-Mail an Kanzlei-Sb1-kar-stg@eba.bund.de wenden. Der digitale Planungsordner der Bahn soll die Suche in den Unterlagen erleichtern.

Warum das Verfahren wichtig ist

Neue Bahnstrecken dürfen erst gebaut werden, wenn der Plan festgestellt wurde. Im Verfahren prüft das Eisenbahn-Bundesamt zum Beispiel Lärm- und Umweltschutz. Außerdem werden öffentliche und private Interessen abgewogen. Die jetzt eingereichten Einwendungen werden im weiteren Verfahren behandelt. Ob ihnen ganz oder teilweise gefolgt wird, entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt.

Baustart erst nach Baurecht

Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Erst mit gültigem Baurecht kann die Bahn europaweite Ausschreibungen für Baufirmen starten und den Bauablauf festlegen. Ein konkreter Baustart für den Abschnitt Hohberg-Friesenheim wird in der Mitteilung nicht genannt.

Die Ausbau- und Neubaustrecke zwischen Hohberg und Kenzingen besteht aus drei Planungsabschnitten. Neben Hohberg-Friesenheim gehören die Abschnitte Lahr-Mahlberg und Ettenheim-Kenzingen dazu. Für diese beiden Verfahren hat die Planfeststellung nach Angaben der Bahn noch nicht begonnen.

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