Organspende in Rheinland-Pfalz: Landtag berät neue Regel

Der rheinland-pfälzische Landtag tagt an zwei Tagen. (Archivbild) | Foto: Hannes Albert/dpa
  • Der rheinland-pfälzische Landtag tagt an zwei Tagen. (Archivbild)
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  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Mainz. Für schwer kranke Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz könnte die Debatte im Landtag wichtig werden: Das Parlament befasst sich am Donnerstag, 17. September, ab 9.30 Uhr mit der Organspende und dem Landesjagdgesetz.

CDU und SPD wollen Druck für Widerspruchsregelung erhöhen

Weil es seit Jahren zu wenige Organspenden gibt, wollen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD der Einführung einer Widerspruchsregelung neuen Schwung geben. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag, der auf die angespannte Lage in Deutschland und im Land verweist.

Nach den Angaben warten bundesweit knapp 8.300 schwerstkranke Patientinnen und Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan. In Rheinland-Pfalz gab es im vergangenen Jahr nur 35 Organspenden nach dem Tod. Das entspricht einer Quote von rund 8,9 Spenden pro Million Einwohner. Damit liegt das Land deutlich unter dem ohnehin niedrigen Bundesschnitt von 11,8.

Eine Widerspruchsregelung würde die bisherige Logik bei der Organspende verändern. Dann käme eine Spende grundsätzlich infrage, wenn Menschen zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Politisch ist das Thema seit Jahren umstritten, weil es medizinische, ethische und persönliche Fragen berührt.

Landesjagdgesetz: Debatte auch über den Wolf

Ein zweites großes Thema im Landtag ist die Novelle des Landesjagdgesetzes. In der emotional geführten Debatte geht es auch um den Abschuss von Wölfen. Die AfD-Fraktion spricht sich für klare Jagd- und Schonzeiten für den Wolf aus.

Der Wolf gilt nach EU- und Bundesrecht mittlerweile als jagdbare Art. Die Novelle des Landesjagdrechts soll nach den Plänen von Forst-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Christine Schneider von der CDU im April in Kraft treten. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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