Missbrauchsbericht im Bistum Trier: Neun Meldungen zu möglicher sexualisierter Gewalt

Das Bistum legte seinen Bericht zu Fällen von sexualisierter Gewalt und zum Umgang damit vor. (Symbolfoto) | Foto: dpa
  • Das Bistum legte seinen Bericht zu Fällen von sexualisierter Gewalt und zum Umgang damit vor. (Symbolfoto)
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Trier. Neue Zahlen zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Umfeld liegen vor. Das Bistum Trier hat für das Jahr 2025 mehrere Meldungen zu möglichen Übergriffen veröffentlicht.

Der Krisenstab des Bistums befasste sich nach eigenen Angaben mit fünf Meldungen zu möglichen Fällen sexualisierter Gewalt durch noch lebende Beschuldigte. In einem Fall stand der Verdacht der sexuellen Nötigung im Raum. In vier weiteren Fällen soll es um Berührungen über der Kleidung gegangen sein.

Neun Meldungen insgesamt registriert

Insgesamt gingen im Jahr 2025 neun Meldungen zu möglichen Vorfällen beim Krisenstab ein. Fünf davon wurden tatsächlich bearbeitet. Vier weitere Fälle wurden als „nicht substantiell“ oder unter „Sonstiges ohne Angabe“ eingeordnet.

Zwei Fälle meldete das Bistum an die Staatsanwaltschaft. Einer davon wurde nach Angaben im selben Jahr eingestellt.

Sehr unterschiedliche Zeiträume der Vorwürfe

Die gemeldeten Vorfälle beziehen sich auf unterschiedliche Zeiträume.

  • Vier Meldungen betreffen mögliche Taten ab dem Jahr 2020
  • Zwei Meldungen nennen einen Beginn in den 1980er Jahren
  • Eine Meldung bezieht sich auf die 2000er Jahre
  • Zwei Meldungen betreffen die 2010er Jahre

Unter den Beschuldigten waren laut Bericht verschiedene Personengruppen. Dazu zählen zwei Pfarrer, ein Ordensgeistlicher und ein pastoraler Mitarbeiter. Einer der Pfarrer ist bereits von seinen geistlichen Rechten und Pflichten entbunden.

Weitere Beschuldigte waren eine minderjährige ehrenamtliche Person, eine Pflegekraft, ein Erzieher sowie eine Lehrkraft ohne Beschäftigung beim Bistum. Zudem wurde ein Erwachsener ohne kirchlichen Bezug genannt.

Hunderttausende Euro an Betroffene ausgezahlt

Der Bericht zeigt auch die finanziellen Leistungen für Betroffene. Im Jahr 2025 wurden für 33 Anträge Leistungen in Anerkennung des Leids in Höhe von insgesamt 781.000 Euro ausgezahlt. Darunter befanden sich Erst- und Folgeanträge.

Zusätzlich wurden Therapiekosten von 28.265,51 Euro erstattet. Insgesamt erhielten nach Angaben des Bistums bislang 204 Betroffene entsprechende Leistungen. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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