Landtag Rheinland-Pfalz verschärft Regeln für Mitarbeiter

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Fraktionen und bei Abgeordneten gelten bestimmte Vorschriften | Foto: Michael Brandt/dpa
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Mainz. Im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz entscheiden Fraktionen grundsätzlich selbst, wen sie als Mitarbeiter beschäftigen. Diese sogenannte Fraktionsautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Dennoch gibt es klare gesetzliche Grenzen – vor allem bei der Verwendung öffentlicher Gelder.

Auch einzelne Abgeordnete können ihre Mitarbeiter frei auswählen. Wer dafür staatliche Mittel beantragt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Rechnungshof prüft – aber mit Zeitverzug

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz kontrolliert regelmäßig, ob Fraktionen Steuergelder und Sachleistungen korrekt einsetzen. Dabei wird geprüft, ob Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ob Fraktion und Partei organisatorisch sauber getrennt sind.

Allerdings erfolgen die Prüfungen mit deutlicher Verzögerung. Der zuletzt veröffentlichte Bericht bezog sich auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2018. Derzeit stehen die Jahre 2019 bis 2021 auf dem Prüfstand. Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet.

Verwandte dürfen nicht aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt werden

Abgeordnete erhalten für Personal eine sogenannte Mitarbeiterentschädigung von bis zu 4.619,10 Euro pro Monat. Wer diese Mittel beantragt, muss gegenüber der Landtagsverwaltung erklären, dass kein Ausschlussgrund vorliegt.

Ein solcher Ausschluss besteht, wenn die beschäftigte Person mit dem Abgeordneten verheiratet ist oder war, bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert ist oder als Lebenspartner gilt. Die Beschäftigung selbst ist nicht verboten – sie darf jedoch nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Neue Regel gegen verfassungsfeindliche Mitarbeiter

Seit Kurzem kann der Landtag staatliche Gelder streichen, wenn Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen als verfassungsfeindlich gelten oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern.

Für diese Prüfung nutzt der Landtag Rheinland-Pfalz unter anderem Informationen des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamts. Ziel ist es, öffentliche Mittel nicht an Personen auszuzahlen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten.

Warum das für Rheinland-Pfalz relevant ist

Die Regelungen betreffen den Umgang mit Steuergeld und die parlamentarische Arbeit in Mainz. Während die Fraktionsautonomie politische Unabhängigkeit sichern soll, sollen Kontrollmechanismen Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten.

Bis die aktuellen Prüfberichte vorliegen, bleibt offen, ob der Rechnungshof Beanstandungen für die Jahre 2019 bis 2021 feststellt.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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