Klagen in Neustadt abgewiesen: Streit um Kommunal-Geld
- Viele Kommunen haben Löcher in ihren Haushaltskassen. (Archivbild)
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Neustadt/Weinstraße. Für Städte, Kreise und Bürger in Rheinland-Pfalz bleibt die Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben vorerst unverändert: Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße hat die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen den kommunalen Finanzausgleich abgewiesen.
Eine Begründung nannte das Gericht zunächst nicht. Zugleich ließ es die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz zu. Damit kann der Streit um die Frage weitergehen, ob der Finanzausgleich den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
Worum es beim Finanzausgleich geht
Der kommunale Finanzausgleich regelt, wie das Land Rheinland-Pfalz Geld an Städte, Gemeinden und Kreise verteilt. Für Bürger ist das relevant, weil Kommunen damit Pflichtaufgaben finanzieren. Dazu gehören unter anderem Verwaltung, Schulen, soziale Leistungen und Teile der örtlichen Infrastruktur.
Die Klagen waren eng mit dem Städtetag und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz abgestimmt. Die beiden kommunalen Spitzenverbände können selbst nicht klagen, unterstützen aber die grundsätzliche Klärung.
Viele Kommunen rechnen mit Defiziten
Städte und Landkreise kritisieren seit Jahren, dass ihre finanzielle Ausstattung nicht ausreiche. Nach Angaben von Städte- und Landkreistag planen 64 Prozent der rheinland-pfälzischen Kommunen für das laufende Haushaltsjahr mit einem Defizit.
Jürgen Hesch, Finanzdezernent beim Landkreistag, zeigte sich nach der Entscheidung enttäuscht. Die kommunale Finanzsituation sei aus Sicht der Verbände nicht so gewürdigt worden wie erhofft. Die beiden Kläger hätten bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.
Land sieht seine Auffassung bestätigt
Auch Michael Bleidt, geschäftsführender Direktor des Städtetags, sprach von Enttäuschung. Aus seiner Sicht wurde die Dimension des Falls nicht ausreichend berücksichtigt. Er verwies darauf, dass viele Kommunen finanziell stark unter Druck stünden und sich auch nach der jüngsten Entschuldungsmaßnahme des Landes strukturell nichts verbessert habe.
Das Kommunalministerium bewertete das Urteil dagegen positiv. Mit der Abweisung teile das Gericht die Auffassung des Landes, dass der kommunale Finanzausgleich und das neu gefasste Landesfinanzausgleichsgesetz mit der Landesverfassung vereinbar seien. Das Land geht davon aus, dass Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |