Kinderehen in Baden-Württemberg: In einem Fall war die Ehefrau erst elf

Acht Kinderehen in Baden-Württemberg wurden aufgehoben. (Symbolbild) | Foto: Annette Riedl/dpa
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Stuttgart. Minderjährige sind bei Eheschließungen in Deutschland besonders geschützt. In Baden-Württemberg wurden zwischen 2018 und 2024 acht Ehen aufgehoben, bei denen eine Frau bei der Heirat noch keine 18 Jahre alt war.

Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD hervor. Landesweit zuständig für das Thema Kinderehen ist seit 2012 das Regierungspräsidium Tübingen.

Betroffene stammten aus mehreren Ländern

Die acht Fälle betrafen Eheschließungen zwischen Männern und Frauen aus Afghanistan, Rumänien, Moldawien, Syrien, Irak, Kroatien, Serbien, Pakistan und Deutschland. Die Männer waren bei der Eheschließung in der Regel deutlich älter als die minderjährigen Frauen.

In einem Fall aus dem Jahr 2020 waren beide Ehepartner irakische Staatsangehörige. Der Mann war 17 Jahre alt, seine Ehefrau elf Jahre.

350 Kinderehen wurden nicht aufgehoben

Seit 2010 wurden nach Angaben des Innenministeriums 350 Kinderehen nicht aufgehoben. Als mögliche Gründe nannte das Ministerium, dass der minderjährige Partner vor einer rechtskräftigen Entscheidung volljährig wurde oder ein Ehepartner starb.

In Deutschland darf eine Ehe grundsätzlich erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geschlossen werden. Der Bundestag beschloss 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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