Keine Ermittlungen zur Beurlaubung von Staatssekretären

Die rechtlichen Auffassungen der Landesregierung und der Freien Wähler sind unterschiedlich. (Archivbild) | Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz bleibt die umstrittene Beurlaubungspraxis von Staatssekretären ohne strafrechtliche Folgen: Die Staatsanwaltschaft Mainz leitet kein Ermittlungsverfahren ein. Ein Anfangsverdacht auf Untreue liege nicht vor, teilte die Behörde am heutigen Mittwoch, 4. März, mit.

Kein strafrechtlicher Vorwurf gegen Landesregierung

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stellen weder die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre noch die Anerkennung der Sonderurlaubszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen dar. Deshalb werde davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Rechnungshof kritisierte jahrelange Sonderurlaube

Der Rechnungshof von Rheinland-Pfalz hatte in seinem Jahresbericht 2022 kritisiert, dass Staatssekretären in drei Ministerien Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder sogar unbefristet gewährt worden waren. Eine Rückkehrmöglichkeit in das ursprüngliche Amt war dabei nicht vorgesehen. Weil die Landesregierung die politischen Beamten nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzte, erhöhten sich deren Versorgungsbezüge laut Rechnungshof im Einzelfall um bis zu 49.000 Euro pro Jahr.

Freie Wähler sehen weiter Konflikt und kündigen Rechtsmittel an

Die Landesregierung erklärte, sie halte ihre Personalpolitik für rechtlich gedeckt und wolle an der Beurlaubungspraxis festhalten. Die Freien Wähler hatten dagegen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Anhaltspunkte für den Tatbestand der Untreue in einem besonders schweren Fall sieht. Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft kündigte die Partei an, Rechtsmittel einzulegen.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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