Keine Anklage nach Ahrtalflut: OLG Koblenz weist Antrag ab

135 Menschen starben im Ahrtal. (Archivbild) | Foto: Boris Roessler/dpa
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Koblenz. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal mit mehr als 130 Todesopfern wird es strafrechtlich keine Anklage gegen Verantwortliche des Landkreises geben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Antrag auf Klageerzwingung endgültig abgelehnt.

In der Nacht von Mittwoch, 14. Juli, auf Donnerstag, 15. Juli, starben bei der verheerenden Flut in Rheinland Pfalz 136 Menschen. 135 Opfer kamen im Ahrtal ums Leben. Eine weitere Person starb im Raum Trier. Ein Mensch aus der Region gilt bis heute als vermisst.

Nach der Katastrophe stand vor allem der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler in der Kritik. Damals war Landrat Jürgen Pföhler von der CDU verantwortlich. Kritiker warfen den Behörden vor, zu spät und nicht ausreichend vor der extremen Flut gewarnt zu haben. Auch die Landesregierung räumte später Fehler im Umgang mit der Katastrophe ein.

Ermittlungen gegen Landrat eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen möglicher Versäumnisse im Krisenmanagement aufgenommen. Im Fokus standen unter anderem Pföhler und ein technischer Einsatzleiter des Landkreises. Im April wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Die Begründung. Das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe sei für die Verantwortlichen nicht konkret vorhersehbar gewesen.

Gegen diese Entscheidung wehrten sich Hinterbliebene. Ralph und Inka Orth verloren in der Flutnacht ihre 22 Jahre alte Tochter Johanna. Sie versuchten stellvertretend für zahlreiche Opfer eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu erzwingen.

Gericht sieht formale Mängel

Das Oberlandesgericht Koblenz wies den Antrag jedoch zurück. Nach Angaben des Gerichts erfüllte die mehr als 4200 Seiten lange Antragsschrift nicht die formellen Anforderungen.

Nach Auffassung der Richter fehlte eine eigenständige und schlüssige Darstellung des Sachverhalts. Wichtige Punkte wie Wetterprognosen, Pegelstände, Warnmeldungen oder der genaue Ablauf der Ereignisse seien nicht ausreichend zusammenhängend dargestellt worden. Das Gericht müsse den Sachverhalt selbst nachvollziehen können und dürfe ihn nicht erst aus Ermittlungsakten zusammensuchen.

Mit der Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Theoretisch bleibt noch eine Verfassungsbeschwerde.

Disziplinarverfahren gegen Pföhler läuft weiter

Unabhängig davon läuft gegen den früheren Landrat weiterhin ein Disziplinarverfahren. Ihm wird vorgeworfen, während der Flut gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen zu haben. Pföhler erhält derzeit nur zwei Drittel seines Ruhegehalts. Im schlimmsten Fall könnte ihm die Pension vollständig aberkannt werden. Die Vorwürfe weist er zurück. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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