Keine Anklage nach Ahrtal-Flut: OLG Koblenz weist Antrag ab

135 Menschen starben im Ahrtal. (Archivbild) | Foto: Boris Roessler/dpa
  • 135 Menschen starben im Ahrtal. (Archivbild)
  • Foto: Boris Roessler/dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Koblenz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal mit 135 Toten wird es voraussichtlich kein Strafverfahren gegen Verantwortliche des Landkreises geben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Antrag auf Klageerzwingung gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler und einen Einsatzleiter abgelehnt.

Die Richter entschieden, dass der Antrag der Hinterbliebenen nicht den formellen Anforderungen entspricht. Damit bleibt es bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen einzuleiten.

Flutkatastrophe mit mehr als 130 Toten

In der Nacht auf Donnerstag, 15. Juli, hatte eine extreme Flut große Teile des Ahrtals zerstört. In Rheinland Pfalz starben 136 Menschen. 135 davon im Ahrtal. Eine Person aus der Region gilt bis heute als vermisst.

Nach der Katastrophe gab es massive Kritik am Krisenmanagement des Landkreises Ahrweiler. Der damalige Landrat Jürgen Pföhler von der CDU stand besonders im Fokus. Kritiker warfen den Behörden vor, zu spät und nicht ausreichend vor der Flut gewarnt zu haben.

Auch die Landesregierung räumte später Fehler ein. Ministerpräsident Alexander Schweitzer von der SPD erklärte, dass auch auf Landesebene nicht alles richtig gelaufen sei.

Ermittlungen bereits eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gegen Pföhler und einen weiteren Verantwortlichen ermittelt. Im April stellte sie das Verfahren jedoch ein. Begründung war, dass das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe für die Verantwortlichen nicht konkret vorhersehbar gewesen sei.

Dagegen wehrten sich Hinterbliebene der Opfer. Das Ehepaar Inka und Ralph Orth verlor in der Flutnacht seine 22 Jahre alte Tochter Johanna. Die Eltern beantragten stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren.

Warum das Gericht den Antrag ablehnte

Das Oberlandesgericht Koblenz wies den Antrag nun zurück. Nach Angaben des Gerichts fehlte in der mehr als 4200 Seiten langen Antragsschrift eine eigenständige und schlüssige Darstellung des entscheidenden Sachverhalts.

So hätten unter anderem Ausführungen zu Wetterprognosen, Pegelständen, Warnmeldungen und dem konkreten Ablauf der Flutereignisse gefehlt. Ein Gericht müsse diese Informationen direkt im Antrag nachvollziehen können und dürfe sie nicht erst aus Ermittlungsakten zusammensuchen.

Mit der Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Theoretisch bleibt den Antragstellern noch eine Verfassungsbeschwerde.

Disziplinarverfahren gegen Pföhler läuft weiter

Unabhängig davon läuft gegen den früheren Landrat weiterhin ein Disziplinarverfahren wegen seines Verhaltens während der Flutkatastrophe. Pföhler erhält derzeit nur zwei Drittel seines Ruhegehalts. Im Extremfall könnte ihm die Pension vollständig aberkannt werden.

Der CDU Politiker weist die Vorwürfe zurück. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

78 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.