Jagd auf Westerwälder Wolf erlaubt: OVG bestätigt Genehmigung
- Der Westerwaldkreis hatte die Jagd auf den Wolf befristet genehmigt. (Symbolbild)
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Westerwald. Die befristete Genehmigung zur Jagd auf den Wolf „GW2478m“ im nördlichen Westerwald bleibt wirksam. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Gericht bestätigt Voraussetzungen für die Jagd
Die Umweltvereinigung Naturschutzinitiative e.V. war mit einem Eilantrag gegen die Jagdgenehmigung gescheitert. Nach der vorläufigen Prüfung des Verwaltungsgerichts waren die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung erfüllt.
Nach Gerichtsangaben soll „GW2478m“ seit 2023 für 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz verantwortlich sein. Mindestens 123 Nutztiere wurden demnach getötet oder verletzt. Bei weiteren Angriffen geht das Gericht davon aus, dass das von dem Wolf angeführte Greifensteiner Rudel verantwortlich gewesen sein könnte.
Genehmigung wurde im September erteilt
Der Westerwaldkreis hatte die Jagd im September befristet erlaubt und den sofortigen Vollzug angeordnet. Als Grund nannte der Kreis drohende wirtschaftliche Schäden für Tierhalter. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |