Grenzkontrolle rechtswidrig: Gericht rügt Vorgehen an Luxemburg-Grenze

Im September 2024 hat Deutschland wieder Grenzkontrollen bei Einreise eingeführt. (Archivbild) | Foto: Harald Tittel/dpa
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Koblenz. Grenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze stehen juristisch erneut in der Kritik. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Identitätskontrolle der Bundespolizei bei Perl im Saarland für rechtswidrig erklärt.

Ein Mann war im Juni mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs. Auf einem Rastplatz an der A8 hinter dem Grenzübergang Perl Schengen geriet er in eine verdachtsunabhängige Kontrolle. Die Bundespolizei stellte seine Identität fest. Dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit Erfolg.

Gericht sieht Verstoß gegen EU Recht

Nach Auffassung des Gerichts war bereits die Grundlage für die Kontrolle problematisch. Die Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen von März bis September sei nicht unionsrechtskonform erfolgt.

Der Schengener Grenzkodex erlaubt Grenzkontrollen innerhalb des Schengen Raums nur unter bestimmten Bedingungen. Ein Mitgliedstaat muss nachweisen, dass die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bedroht ist.

Deutschland habe zwar einen Beurteilungsspielraum. Laut Gericht fehlte jedoch eine tragfähige Tatsachengrundlage für die Entscheidung. Die Bundesregierung habe die Verlängerung der Kontrollen nicht ausreichend begründet und dokumentiert. Deshalb sei auch die konkrete Kontrolle rechtswidrig gewesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 K 650 25.KO.

Grenzkontrollen seit 2024 wieder eingeführt

An allen deutschen Landesgrenzen finden seit Montag, 16. September wieder verstärkte Kontrollen bei der Einreise statt. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um unerlaubte Einreisen stärker zu begrenzen.

Die Maßnahme wurde mehrfach verlängert. Zuletzt beschloss die Bundesregierung eine Fortsetzung bis Mitte September.

Kritik an den Kontrollen gibt es seit längerem. Besonders betroffen ist die Region an der Grenze zu Luxemburg. Mehr als 50000 Menschen pendeln täglich aus Deutschland zur Arbeit in das Nachbarland.

Gegen das Urteil aus Koblenz ist eine Berufung möglich. Das Verwaltungsgericht hat den Weg zum Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz bereits zugelassen. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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