Gericht pfeift Verfassungsschutz zurück: Aussagen über Mainzer Burschenschaft vorerst verboten
- Die OVG-Entscheidung kann nicht angefochten werden. (Archivbild)
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Rheinland-Pfalz. Einzelne Aussagen des Verfassungsschutzes über die Mainzer Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ dürfen vorerst nicht weiter verbreitet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem Eilverfahren entschieden.
Hintergrund ist eine Passage aus dem Verfassungsschutzbericht 2024. Darin wurde ein Beitrag eines Aktiven in den „Burschenschaftlichen Blättern“ so zusammengefasst, dass nur Menschen mit nachweisbar deutscher Abstammung als Deutsche gelten könnten. Das Gericht hält diese Darstellung für unzulässig.
Was das OVG beanstandet
Nach Auffassung des Gerichts ist der erste Satz der Passage eine Tatsachenbehauptung. Diese Aussage finde sich in dem genannten Artikel weder wörtlich noch sinngemäß. Deshalb sei sie unwahr. Auch die nachfolgenden Wertungen seien zu beanstanden, weil sie auf dieser Aussage aufbauten.
Das OVG sieht darin einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf das Land die beanstandete Behauptung aus dem Bericht deshalb nicht weiterverbreiten.
Was das Urteil nicht entscheidet
Die Entscheidung betrifft nur vier Sätze aus dem Verfassungsschutzbericht. Nicht entschieden ist damit, ob die Burschenschaft insgesamt weiter als Beobachtungsobjekt des rheinland pfälzischen Verfassungsschutzes geführt werden darf.
Darüber wird in einem gesonderten Hauptsacheverfahren entschieden. Der Altherrenverband der Burschenschaft war zuvor mit einer Klage gegen die Einstufung gescheitert. Gegen diese Entscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt.
So war die Einstufung begründet worden
Im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde die Burschenschaft der verfassungsschutzrelevanten „Neuen Rechten“ zugerechnet. Als Begründung nannte das Land einen völkischen Nationalismus, der stark auf Abstammung basiere, sowie enge Verbindungen zur „Neuen Rechten“ und zur rechtsextremistischen Szene.
Nach Darstellung des Berichts habe die Verbindung über Jahre hinweg regelmäßig zu Vorträgen in ihr Haus eingeladen, bei denen bekannte Vertreter dieser Strömungen aufgetreten seien. Der damalige Innenminister Michael Ebling hatte die Zuordnung entsprechend erläutert.
Beschluss ist nicht anfechtbar
Nach Angaben des Gerichts kann die Entscheidung im Eilverfahren nicht angefochten werden. Ein weiterer Weg zum Bundesverwaltungsgericht ist demnach nicht eröffnet. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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